Bounded

US Virgin Islands — Bona Fide Residency (§937-Anwesenheitstest)

The Bounded TeamSteueransässigkeitAugust 2026

Zusammenfassung

Primärer Test
≥ 183 Tage auf den USVI im Steuerjahr
Zeitfenster
Kalender-(Steuer-)Jahr, 1. Jan. – 31. Dez.
Zählweise
Anwesenheit an einem Teil des Tages = gezählt (An- + Abreise)
Gesamttest
Anwesenheit + steuerliche Heimstätte + engere Verbindung (alle drei)
Rechtsgrundlage
IRC §937(a); Treas. Reg. 26 CFR §1.937-1
Behörde
U.S. Internal Revenue Service (IRS)

Um nach IRC §937(a) Bona Fide Resident der US Virgin Islands zu sein, müssen Sie für das Steuerjahr drei voneinander unabhängige Tests erfüllen: den Anwesenheitstest, den Test zur steuerlichen Heimstätte und den Test zur engeren Verbindung. Nur der Anwesenheitstest ist eine Tageszählung. Ihr klarster Weg ist eine Anwesenheit auf den USVI von mindestens 183 Tagen im Steuerjahr (das für nahezu jede natürliche Person das Kalenderjahr ist). Bounded verfolgt diese 183-Tage-Marke — sie zu erreichen macht Sie jedoch nicht für sich allein zum Bona Fide Resident, denn die Tests zur steuerlichen Heimstätte und zur engeren Verbindung beruhen auf den tatsächlichen Umständen, nicht auf Tageszählungen.

Für wen es gilt

Besonders wichtig ist das, wenn Sie:

  • Nach St. Thomas, St. Croix, St. John oder Water Island ziehen und die Steueransässigkeit auf den USVI begründen möchten.
  • Steuervorteile der Economic Development Commission (EDC) beantragen oder halten, die auf derselben bundesrechtlichen Ansässigkeitsdefinition beruhen.
  • Remote arbeiten oder ein Unternehmen führen und Ihre Zeit zwischen den USVI und dem US-Festland aufteilen, wo jeder Tag auf einer der beiden Seiten einen Test kippen kann.
  • Eine Steuererklärung für ein US-Territorium abgeben und nachweisen müssen, dass das Jahr die §937-Tests erfüllt hat.

Sie gilt für natürliche Personen unabhängig von ihrem Geburtsort — bei der Bona Fide Residency auf den USVI geht es um die Anwesenheit und den Schwerpunkt Ihrer Bindungen im Steuerjahr, nicht um Ihre Staatsangehörigkeit.

Die Regel — und warum es sie gibt

Die Bona Fide Residency ist bewusst ein dreiteiliger Test. Nach IRC §937(a) und Treas. Reg. §1.937-1 müssen für das Steuerjahr alle drei der folgenden Bedingungen zutreffen:

  • 1. Der Anwesenheitstest. Ein Tageszähltest — erfüllt durch eine von fünf Alternativen (siehe unten). Das ist der einzige Teil, den Bounded zählen kann.
  • 2. Der Test zur steuerlichen Heimstätte. Sie dürfen keine steuerliche Heimstätte (tax home) außerhalb der USVI haben. Ihre steuerliche Heimstätte ist in der Regel Ihr Haupttätigkeitsort oder, wenn Sie keinen festen Arbeitsort haben, der Ort, an dem Sie regelmäßig wohnen.
  • 3. Der Test zur engeren Verbindung. Sie dürfen keine engere Verbindung zu den Vereinigten Staaten (den 50 Bundesstaaten und DC) oder zu einem anderen Land haben als zu den USVI — beurteilt nach dem Gesamtbild: Wohnung, Familie, persönliche Gegenstände, Bankverbindungen, Registrierungen und soziale Bindungen.

Der Anwesenheitstest ist erfüllt, wenn für das Steuerjahr eine dieser fünf Alternativen zutrifft:

  1. 1Mindestens 183 Tage Anwesenheit auf den USVI im Steuerjahr. (Das ist die Alternative, die Bounded verfolgt.)
  2. 2Mindestens 549 Tage Anwesenheit auf den USVI über den Dreijahreszeitraum aus dem laufenden Steuerjahr und den zwei unmittelbar vorangegangenen Jahren, mit mindestens 60 Tagen Anwesenheit auf den USVI in jedem dieser drei Jahre.
  3. 3Höchstens 90 Tage Anwesenheit in den Vereinigten Staaten (den 50 Bundesstaaten und DC) im Steuerjahr.
  4. 4Höchstens 3.000 US-Dollar an Arbeitseinkünften aus US-Quellen im Jahr und mehr Anwesenheitstage auf den USVI als in den Vereinigten Staaten.
  5. 5Keine wesentliche Verbindung zu den Vereinigten Staaten im Steuerjahr (keine dauerhafte Wohnung in den USA, keine Wählerregistrierung in den USA und kein Ehepartner oder unterhaltsberechtigtes minderjähriges Kind mit Hauptwohnsitz in den USA — mit Ausnahmen).

Warum es so geregelt ist: Die USVI haben ihr eigenes Steuersystem, und die drei Tests zusammen verhindern, dass die Vorteile der USVI-Ansässigkeit von jemandem beansprucht werden, dessen Leben und Geschäft in Wahrheit auf dem Festland oder im Ausland verankert sind. Der Anwesenheitstest belegt, dass Sie körperlich dort sind; die Tests zur steuerlichen Heimstätte und zur engeren Verbindung belegen, dass Ihr wirtschaftlicher und persönlicher Schwerpunkt tatsächlich im Territorium liegt.

Tage zählen

Für die 183-Tage-Alternative zählen Sie die Kalendertage, an denen Sie im Steuerjahr körperlich auf den USVI anwesend sind. Die Zählregel ist die Regel der „Anwesenheit zu irgendeinem Zeitpunkt des Tages“ nach Treas. Reg. §1.937-1(c)(3) — keine Mitternachtsregel.

  1. 1Zählen Sie jeden Kalendertag, an dem Sie zu irgendeinem Zeitpunkt körperlich auf den USVI anwesend sind — auch nur kurz.
  2. 2Sowohl Ihr Ankunfts- als auch Ihr Abreisetag zählt als voller Anwesenheitstag.
  3. 3Die Summe gilt je Steuerjahr und beginnt jeden 1. Januar neu (das Steuerjahr ist für praktisch alle natürlichen Personen das Kalenderjahr).
  4. 4Mindestens 183 Tage zu erreichen erfüllt die Tageszählung des Anwesenheitstests für das Jahr — genau 183 genügen, da die Regel „mindestens 183“ lautet.

Die gesonderte Alternative ≤ 90 US-Tage zählt etwas anderes: Tage speziell in den Vereinigten Staaten (den 50 Bundesstaaten und DC), nicht alle Tage außerhalb der USVI. Tage in einem anderen Land sind für diesen Test weder USVI- noch US-Tage — eine schlichte Zählung der „Tage weg“ würde daher fehlgehen. Bounded modelliert den 183-Tage-Weg, weil er der klarste und stets vorsichtige ist: Zeigt es an, dass Sie abgesichert sind, haben Sie die Tageszählung des Anwesenheitstests erfüllt.

Beispiele

Beispiel 1 — saubere Ansässigkeit über 183 Tage

Maria zieht am 1. März 2026 nach St. Croix und ist in diesem Jahr 205 Tage auf den USVI anwesend. Ihr einziges Büro liegt auf St. Croix (steuerliche Heimstätte auf den USVI), und ihre Wohnung, ihre Familie und ihre Bankkonten befinden sich alle dort (engere Verbindung zu den USVI). Sie erfüllt alle drei §937-Tests und ist für 2026 Bona Fide Resident.

Beispiel 2 — genug Tage, aber der falsche Schwerpunkt

David verbringt 190 Tage auf St. Thomas, behält aber sein Hauptgeschäft, seinen Familienwohnsitz und seine Wählerregistrierung in Florida. Er erfüllt die 183-Tage-Alternative, doch seine steuerliche Heimstätte und seine engsten Bindungen liegen weiterhin in den Vereinigten Staaten, sodass er die beiden anderen Tests nicht erfüllt. Die Tageszählung allein macht ihn nicht zum Bona Fide Resident.

Beispiel 3 — unter 183 Tagen, ansässig über eine andere Alternative

Priya ist 2026 nur 150 Tage auf den USVI anwesend, verbringt aber lediglich 40 Tage auf dem US-Festland und den Rest des Jahres auf Reisen im Ausland. Weil sie höchstens 90 Tage in den Vereinigten Staaten ist, erfüllt sie den Anwesenheitstest über die Alternative der ≤ 90 US-Tage — obwohl sie unter 183 USVI-Tagen bleibt. Bounded würde sie unterhalb der 183-Tage-Marke anzeigen; dies ist also ein Fall, den man gegen die anderen Alternativen prüfen sollte.

Ausnahmen und Sonderfälle

  • Der Anwesenheitstest ist nur einer von drei. 183 Tage zu überschreiten verleiht für sich allein keine Bona Fide Residency. Die Tests zur steuerlichen Heimstätte und zur engeren Verbindung beruhen auf den tatsächlichen Umständen und müssen ebenfalls erfüllt sein — behandeln Sie den Tageszähler als eine Eingabe, nicht als das Ergebnis.
  • Ausgenommene US-Anwesenheitstage. Für die Alternative der ≤ 90 US-Tage zählen manche US-Tage nicht: kurze Durchreisen unter 24 Stunden zwischen zwei Punkten außerhalb der USA, Tage, an denen Sie die USVI verlassen wollten, dies aber wegen einer anerkannten Erkrankung nicht konnten, Tage der Anwesenheit als Studierender oder als gewählter bzw. berufener Amtsträger, Tage der Teilnahme an einer Wohltätigkeitssportveranstaltung sowie bestimmte Katastrophen- oder Evakuierungstage.
  • Der Weg über 549 Tage / 3 Jahre hat eine Untergrenze. Diese Alternative verlangt mindestens 549 USVI-Tage über drei Jahre und mindestens 60 Tage in jedem dieser Jahre — eine einzelne gleitende Gesamtsumme kann die Untergrenze je Jahr nicht abbilden, weshalb sie am besten von Hand geprüft wird.
  • Auslandstage sind keine US-Tage. Zeit in einem Drittland zählt weder für die USVI-Summe noch für die US-Summe. Als US-Tage zählen nur Tage auf dem Festland (50 Bundesstaaten + DC).
  • Erleichterung im Umzugsjahr. Sonderregeln mildern den Anwesenheitstest im ersten und letzten Jahr eines Zu- oder Wegzugs von den USVI; der Tageszähler ist auf ein vollständiges Ansässigkeitsjahr ausgerichtet — behandeln Sie Umzugsjahre daher gesondert.
  • Abweichendes Wirtschaftsjahr. Für praktisch alle natürlichen Personen entspricht das Steuerjahr dem Kalenderjahr. Wer in seltenen Fällen ein abweichendes Wirtschaftsjahr nutzt, würde stattdessen an seinem eigenen Steuerjahr messen.

Die Tageszählung ist der Teil, den Sie genau planen und nachweisen können. Wo fachlicher Rat wirklich seinen Wert entfaltet, ist bei den Tests zur steuerlichen Heimstätte und zur engeren Verbindung, bei der Grenze von 3.000 US-Dollar an Arbeitseinkünften und bei der Frage, wie die Regeln zum Umzugsjahr auf Ihre konkrete Situation anzuwenden sind — diese hängen von den Umständen ab, nicht nur vom Kalender.

Häufige Irrtümer

  • „183 Tage machen mich ansässig.“ Falsch — damit ist nur der Anwesenheitstest erfüllt. Sie brauchen weiterhin eine steuerliche Heimstätte auf den USVI und eine engere Verbindung zu den USVI.
  • „183 ist die einzige Schwelle.“ Nein — der Anwesenheitstest hat fünf Alternativen (183; 549 über 3 Jahre mit je 60; ≤ 90 US-Tage; ≤ 3.000 US-Dollar Arbeitseinkünfte aus US-Quellen plus mehr USVI-Tage; keine wesentliche US-Verbindung). Eine davon genügt.
  • „Jeder Tag außerhalb der USVI ist ein US-Tag.“ Nein — US-Tage sind nur Tage in den 50 Bundesstaaten und DC. Auslandstage zählen für keine der beiden Summen.
  • „Ein Teiltag zählt nicht.“ Doch — Anwesenheit zu irgendeinem Zeitpunkt eines Tages zählt, und An- wie Abreisetag zählen jeweils voll.
  • „Unter 183 Tagen bin ich definitiv nicht ansässig.“ Nicht zwingend — Sie können den Test dennoch über die Alternative der 549 Tage, der ≤ 90 US-Tage, der Arbeitseinkünfte oder der fehlenden wesentlichen Verbindung erfüllen.

Häufige Fragen

Nein — damit ist nur einer von drei erforderlichen Tests erfüllt. Die Bona Fide Residency nach IRC §937 verlangt alle drei: den Anwesenheitstest (den 183 Tage erfüllen), den Test zur steuerlichen Heimstätte (Ihr Haupttätigkeitsort liegt auf den USVI) und den Test zur engeren Verbindung (Ihre engsten Bindungen bestehen nicht zum US-Festland oder zu einem anderen Land). Die Tageszählung ist notwendig, aber nicht ausreichend.

Nein. Sie erfüllen den Anwesenheitstest, wenn eine von fünf Alternativen zutrifft: mindestens 183 Tage auf den USVI in diesem Jahr; mindestens 549 Tage über das laufende und die zwei vorangegangenen Jahre mit mindestens 60 Tagen in jedem dieser Jahre; höchstens 90 Tage in den Vereinigten Staaten in diesem Jahr; höchstens 3.000 US-Dollar an Arbeitseinkünften aus US-Quellen zusammen mit mehr USVI- als US-Tagen; oder keine wesentliche Verbindung zu den Vereinigten Staaten. Eine einzige davon genügt.

Sie gelten an jedem Tag als anwesend, an dem Sie zu irgendeinem Zeitpunkt körperlich dort sind — auch nur für wenige Minuten. Sowohl Ihr Ankunfts- als auch Ihr Abreisetag zählt. Das ist weiter gefasst als eine Mitternachtsregel: Behandeln Sie Teiltage daher als ganze Tage.

Als US-Tage zählen nur Tage in den 50 Bundesstaaten und im District of Columbia. Tage in einem anderen Land sind weder USVI- noch US-Tage. Bestimmte Tage sind zudem ausgenommen — kurze Durchreisen unter 24 Stunden, Tage, an denen Sie aus medizinischen Gründen nicht ausreisen konnten, sowie Tage der Anwesenheit als Studierender oder als gewählter bzw. berufener Amtsträger, unter anderem.

Nicht zwingend. Bounded verfolgt die 183-Tage-Alternative, die die klarste und vorsichtigste ist. Bleiben Sie unter 183 USVI-Tagen, können Sie den Anwesenheitstest dennoch über eine der vier anderen Alternativen erfüllen — diese bildet der Zähler nicht ab. Er wird Ihre Konformität nie überschätzen, sondern höchstens unterschätzen.

Das Programm der USVI Economic Development Commission hat eigene, gesonderte Zugangsvoraussetzungen, doch der Ansässigkeitsteil stützt sich auf dieselbe bundesrechtliche Definition der Bona Fide Residency nach §937. Die §937-Tests zu erfüllen ist das Ansässigkeitsfundament; die EDC-Vorteile setzen darauf auf.

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Quellen

Verwandte Regeln

Nur zur Information. Diese Seite fasst öffentlich zugängliche Regeln allgemein verständlich zusammen und ist keine Steuer-, Rechts- oder Einwanderungsberatung. Regeln ändern sich und hängen von Ihren persönlichen Umständen ab — prüfen Sie vor jeder Entscheidung immer die oben genannte offizielle Quelle und wenden Sie sich an eine qualifizierte Fachperson.