Japan — Residence Card: 1 Jahr besondere Wiedereinreise & 5-Jahres-Re-Entry Permit
Zusammenfassung
- Ohne Permit
- Rückkehr innerhalb 1 Jahres nach der Ausreise (besondere Wiedereinreiseerlaubnis)
- Mit Re-Entry Permit
- Bis zu 5 Jahre (6 für besondere Daueraufenthaltsberechtigte)
- Harte Obergrenze
- Nie über den Ablauf Ihrer Aufenthaltsdauer hinaus
- So erhalten Sie sie
- Kästchen auf der ED-Karte ankreuzen (besondere) / vor der Ausreise bei der Immigrationsbehörde beantragen (Permit)
- Folge des Versäumnisses
- Aufenthaltsstatus — einschließlich Daueraufenthalt — geht verloren
- Rechtsgrundlage
- Immigration Control and Refugee Recognition Act, Art. 26 und 26-2
Ein japanischer Aufenthaltsstatus — ein Arbeitsvisum, ein Ehegattenvisum oder der Daueraufenthalt — überlebt eine Auslandsreise nur, wenn Sie mit Wiedereinreiseerlaubnis ausreisen und rechtzeitig zurückkommen. Mit der besonderen Wiedereinreiseerlaubnis (みなし再入国許可, Art. 26-2 Immigration Control Act) kann eine Person mit mittel- oder langfristigem Aufenthalt, gültigem Pass und Residence Card innerhalb eines Jahres ohne Antrag ausreisen und zurückkehren, indem sie bei der Ausreise einfach die Absicht zur Wiedereinreise erklärt. Für längere Abwesenheiten brauchen Sie vor der Ausreise ein Re-Entry Permit (再入国許可, Art. 26) von Ihrem regionalen Immigrationsbüro, gültig für bis zu fünf Jahre. So oder so kann die Frist nie über das Ende Ihrer Aufenthaltsdauer hinauslaufen — und wer sie verpasst, verliert seinen Status.
Für wen sie gilt
Relevant ist das, wenn Sie eine japanische Residence Card (在留カード) halten und:
- als Daueraufenthaltsberechtigter einen langen Aufenthalt in Ihrem Heimatland oder eine Entsendung anderswo planen.
- mit Arbeits- oder Ehegattenstatus einen Auslandseinsatz, eine Studienphase oder eine monatelange Familienpause antreten.
- nicht wissen, wann Sie zurückkehren — Pflege von Angehörigen, Jobsuche im Ausland, ein Sabbatical.
- besonderer Daueraufenthaltsberechtigter (特別永住者) sind und etwas längere Fristen haben.
Sie gilt für alle Personen mit mittel- bis langfristigem Aufenthalt, außer für solche mit einer Aufenthaltsdauer von drei Monaten oder weniger oder mit dem Status „Temporary Visitor“, die die besondere Wiedereinreiseerlaubnis nicht nutzen können. Es ist eine aufenthaltsrechtliche Regel dazu, Ihren Status am Leben zu halten; sie ist getrennt von der japanischen Steueransässigkeit und von den Aufenthaltsvoraussetzungen für die Einbürgerung oder den Antrag auf Daueraufenthalt.
Die Regel — und warum es sie gibt
Das japanische Recht behandelt eine Ausreise als Ende Ihres Aufenthaltsstatus, sofern Sie keine Erlaubnis zur Wiedereinreise haben. Es gibt zwei Formen:
- Besondere (fiktive) Wiedereinreiseerlaubnis — Art. 26-2. Wenn Sie einen gültigen Pass und eine Residence Card haben und innerhalb eines Jahres nach der Ausreise zurückkehren wollen, ist kein Antrag nötig. Am Flughafen füllen Sie die Ausreisekarte für Wiedereinreisende aus und kreuzen „Ausreise mit besonderer Wiedereinreiseerlaubnis“ an. Endet Ihre Aufenthaltsdauer innerhalb dieses Jahres, müssen Sie vor deren Ende zurück sein. Diese Erlaubnis kann im Ausland nicht verlängert werden.
- Re-Entry Permit — Art. 26. Vor der Ausreise bei Ihrem regionalen Immigrationsbüro beantragt, als Single oder Multiple Permit, gültig für bis zu fünf Jahre ab Wirksamwerden (sechs für besondere Daueraufenthaltsberechtigte), nie über Ihre aktuelle Aufenthaltsdauer hinaus. Es erhält Ihren Status und Ihre Aufenthaltsdauer, während Sie weg sind.
- Versäumen einer der beiden Fristen. Ihr Aufenthaltsstatus endet. Daueraufenthaltsberechtigte verlieren den Daueraufenthalt. Die Rückkehr bedeutet ein neues Visum und faktisch einen Neuanfang.
Warum es sie gibt: Ein Aufenthaltsstatus ist die Erlaubnis, zu einem bestimmten Zweck in Japan zu leben. Das Wiedereinreisesystem erlaubt echten Ansässigen zu reisen, ohne ihn zu verlieren, während die Fristen verhindern, dass Status — besonders der Daueraufenthalt — unbegrenzt von Menschen gehalten werden, die weggezogen sind. Die Einjahresregel, 2012 mit dem Residence-Card-System eingeführt, hat den Papierkram für gewöhnliche Reisen abgeschafft.
Tage zählen
Maßstab ist eine einzelne, zusammenhängende Abwesenheit, gemessen ab dem Tag, an dem Sie Japan verlassen — keine Jahressumme der Tage im Ausland.
- 1Notieren Sie das Ablaufdatum Ihrer Aufenthaltsdauer auf der Residence Card (Daueraufenthaltsberechtigte: keines).
- 2Kreuzen Sie bei der Ausreise entweder das Kästchen zur besonderen Wiedereinreise an (ein Jahr) oder führen Sie ein vorher beantragtes Re-Entry Permit mit (bis zu fünf Jahre).
- 3Ihre Frist ist der frühere der beiden Termine: ein Jahr nach der Ausreise (bzw. der Ablauf des Permits) und das Ende Ihrer Aufenthaltsdauer.
- 4Reisen Sie am oder vor diesem Datum wieder nach Japan ein. Jede echte Rückkehr beendet die Abwesenheit; die nächste Ausreise startet eine neue Zählung.
Ein Jahr ab einer Ausreise am 10. März ist der 10. März des folgenden Jahres — seien Sie bis dahin zurück, nicht danach. Weil die besondere Wiedereinreise nicht mehr verlängert werden kann, sobald Sie im Ausland sind, ist der Rat der Immigrationsbehörde selbst einfach: Wenn irgendeine Möglichkeit besteht, ein Jahr zu überschreiten, holen Sie sich vor der Ausreise ein reguläres Re-Entry Permit. Besonders Daueraufenthaltsberechtigte sollten bei jeder Abwesenheit mit offenem Ende standardmäßig ein Multiple Permit wählen.
Beispiele
Beispiel 1 — besondere Wiedereinreise, rechtzeitig zurück
Lucas, mit dem Status Engineer/Specialist in Humanities und noch drei Jahren Aufenthaltsdauer, wird für acht Monate ins Singapurer Büro seines Unternehmens geschickt. Er kreuzt in Narita das Kästchen zur besonderen Wiedereinreise an, behält seine Residence Card und kehrt nach acht Monaten zurück. Sein Status ist unangetastet — ein Antrag war nicht nötig.
Beispiel 2 — Daueraufenthaltsberechtigte, Jahr überschritten
Mei, Daueraufenthaltsberechtigte, reist nach Taiwan, um ihren Vater zu pflegen, und rechnet mit sechs Monaten. Es werden vierzehn. Sie ist mit besonderer Wiedereinreiseerlaubnis ausgereist und kann diese von Taipeh aus nicht verlängern. Bei ihrer Rückkehr ist ihr Daueraufenthalt erloschen; sie braucht ein neues Visum und muss den Daueraufenthalt von Grund auf neu beantragen.
Beispiel 3 — Re-Entry Permit für eine lange Entsendung
Ahmed, Daueraufenthaltsberechtigter, nimmt eine dreijährige Entsendung nach Dubai an. Vor der Ausreise beantragt er beim Tokyo Regional Immigration Services Bureau ein Multiple Re-Entry Permit, das für fünf Jahre erteilt wird. Er kehrt zu Besuchen nach Japan zurück und nimmt am Ende der Entsendung sein Leben dort mit intaktem Daueraufenthalt wieder auf.
Ausnahmen und Sonderfälle
- Die Aufenthaltsdauer endet zuerst. Beide Formen der Erlaubnis sind durch Ihre Aufenthaltsdauer begrenzt. Ein einjähriger Arbeitsstatus mit vier Monaten Restlaufzeit gibt Ihnen vier Monate besondere Wiedereinreise, nicht zwölf. Eine Aufenthaltsdauer lässt sich nicht aus dem Ausland verlängern — kommen Sie zurück und stellen Sie den Antrag in Japan.
- Besondere Daueraufenthaltsberechtigte. Zwei Jahre besondere Wiedereinreise (statt einem) und Re-Entry Permits von bis zu sechs Jahren.
- Verlängerung eines regulären Permits im Ausland. Wer ein Re-Entry Permit hält und aus unvermeidbaren Gründen nicht rechtzeitig zurückkehren kann, kann bei einer japanischen Botschaft oder einem Konsulat eine Verlängerung der Gültigkeit des Permits beantragen, innerhalb der gesetzlichen Höchstdauer (Art. 26(5)). Für die besondere Wiedereinreise gibt es das nicht.
- Karte oder Pass im Ausland verloren. Wenn Sie die Dokumente verlieren, die Ihre Wiedereinreiseberechtigung zeigen, kann ein Vertreter in Japan (ein im selben Haushalt lebender Angehöriger oder eine bevollmächtigte Person) beim Immigrationsbüro eine Bescheinigung über die Frist Ihres Re-Entry Permits einholen.
- Laufende Anträge. Sie dürfen mit besonderer Wiedereinreise oder einem Permit ausreisen, während ein Antrag auf Verlängerung oder Statuswechsel läuft, müssen aber bis zum früheren Zeitpunkt von einem Jahr und dem Ende Ihrer alten Aufenthaltsdauer zurück und erreichbar bleiben.
- Passerneuerung im Ausland. Die Wiedereinreiseerlaubnis ist an Ihren Pass gebunden; führen Sie bei der Rückkehr den alten Pass zusammen mit dem neuen mit.
Weil die Folge der völlige Verlust Ihres Status ist, ohne Ermessen zur Wiederherstellung, ist dies die eine Regel, bei der Übervorsicht günstig ist: Ein Multiple Re-Entry Permit kostet wenig und beseitigt das Risiko.
Häufige Missverständnisse
- „Der Daueraufenthalt kann durch Reisen nicht verloren gehen.“ Doch — wer ohne Wiedereinreiseerlaubnis ausreist oder nicht innerhalb eines Jahres (bzw. der Gültigkeit des Permits) zurückkehrt, verliert ihn.
- „Ich kann das eine Jahr bei der Botschaft verlängern.“ Nicht bei der besonderen Wiedereinreise. Nur ein reguläres Re-Entry Permit kann im Ausland verlängert werden, und nur in unvermeidbaren Fällen.
- „Ein Re-Entry Permit gilt immer fünf Jahre.“ Bis zu fünf Jahre, aber nie über Ihre aktuelle Aufenthaltsdauer hinaus. Nur Daueraufenthaltsberechtigte (und lange Aufenthaltsdauern) erhalten tatsächlich die vollen fünf.
- „Es ist eine Summe von 365 Tagen pro Jahr.“ Nein — es ist eine zusammenhängende Abwesenheit von der Ausreise bis zur Rückkehr. Mehrere kürzere Reisen werden jeweils einzeln gemessen.
- „Ich habe vergessen, das Kästchen anzukreuzen, aber ich habe meine Residence Card.“ Das Ankreuzen des Kästchens ist das, was die besondere Wiedereinreiseerlaubnis gewährt. Wenn Sie ohne dieses und ohne Permit ausgereist sind, hat Ihr Status mit der Ausreise geendet — sprechen Sie vor der Rückreise mit der Immigrationsbehörde.
Häufige Fragen
Ein Jahr ohne jeden Papierkram oder bis zu fünf Jahre mit einem Re-Entry Permit. Nach dem System der besonderen Wiedereinreiseerlaubnis (みなし再入国許可) kann eine Person mit mittel- bis langfristigem Aufenthalt, gültigem Pass und Residence Card, die auf der Ausreisekarte das Kästchen zur Wiedereinreise ankreuzt, ausreisen und innerhalb eines Jahres nach der Ausreise zurückkehren — oder bis zum Ablauf ihrer Aufenthaltsdauer, falls dieser früher liegt. Für alles Längere müssen Sie vor der Ausreise bei Ihrem regionalen Immigrationsbüro ein Re-Entry Permit beantragen; es ist bis zu fünf Jahre gültig (sechs für besondere Daueraufenthaltsberechtigte), begrenzt durch Ihre Aufenthaltsdauer.
Ja. Der Daueraufenthalt hat kein Ablaufdatum, ist aber trotzdem ein Aufenthaltsstatus, der verloren geht, wenn Sie ohne Wiedereinreiseerlaubnis ausreisen oder nicht rechtzeitig zurückkehren. Ein Daueraufenthaltsberechtigter, der länger als ein Jahr weg ist, braucht ein vor der Ausreise beantragtes Re-Entry Permit (bis zu fünf Jahre). Ihn zu verlieren bedeutet, ein Visum und den Daueraufenthalt ganz von vorn zu beantragen.
Nein. Die besondere Wiedereinreiseerlaubnis kann außerhalb Japans unter keinen Umständen verlängert werden. Wenn auch nur die Möglichkeit besteht, dass sich Ihre Reise über ein Jahr — oder über Ihre Aufenthaltsdauer — hinaus erstreckt, beantragen Sie vor der Ausreise ein reguläres Re-Entry Permit. Ein reguläres Permit kann in unvermeidbaren Fällen einmal bei einer japanischen Botschaft oder einem Konsulat verlängert werden, innerhalb der gesetzlichen Höchstdauer.
Ihr Aufenthaltsstatus ist beendet. Sie werden wie eine neu ankommende Person behandelt: Sie brauchen ein Visum (und für die meisten Arbeitsstatus ein neues Certificate of Eligibility) und müssen ganz von vorn beginnen. Die Immigrationsbehörde stellt einen erloschenen Status nicht wieder her, weil die Überschreitung im Ausland versehentlich war.
Ein Single Re-Entry Permit gilt für eine Aus- und Rückreise innerhalb seiner Gültigkeit. Ein Multiple Permit erlaubt unbegrenzt viele Reisen innerhalb der Gültigkeitsdauer. Beide werden für bis zu fünf Jahre ab Wirksamwerden des Permits ausgestellt (sechs für besondere Daueraufenthaltsberechtigte), aber nie über das Ende Ihrer aktuellen Aufenthaltsdauer hinaus. Die Gebühren unterscheiden sich; für den Antrag brauchen Sie Pass, Residence Card und das Formular.
Ab dem Tag, an dem Sie Japan für die betreffende Reise verlassen. Jede Ausreise mit besonderer Wiedereinreiseerlaubnis startet eine neue Einjahresuhr, sofern Ihre Aufenthaltsdauer nicht abgelaufen ist. Auch eine kurze Rückkehr nach Japan setzt sie zurück.
Diese Regel verfolgen Sie automatischin
Bounded
- Erfasst Ihre Tage für diese Regel automatisch
- Warnt Sie, bevor eine Abwesenheit Ihren Status gefährdet
- Zählt An- und Abreisetage korrekt
- Läuft parallel zu Ihren anderen Visa-, Steuer- und Aufenthaltsregeln
Quellen
- Immigration Services Agency of Japan — Re-entry permit application (再入国許可申請) and special re-entry permission
- Immigration Services Agency of Japan — Immigration and residence Q&A (re-entry, validity periods)
- Immigration Services Agency of Japan — Guidebook on living and working (re-entry permission, ch. 4)
Verwandte Regeln
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