Thailand: Regeln zur Tageszählung
Thailands Tagesregeln haben sich in den letzten Jahren erheblich geändert. Die meisten Besucher aus 93 Ländern reisen inzwischen ganz ohne Visum ein — die Visumbefreiung gibt 60 Tage pro Besuch, einmal um 30 Tage verlängerbar. Bleiben Sie über das Jahr länger, beginnt eine andere Uhr zu ticken: 180 Anwesenheitstage in einem Kalenderjahr machen Sie in Thailand steuerlich ansässig.
Die Seiten unten erklären Thailands Tageszählregeln verständlich — was die 60-Tage-Befreiung wirklich ist, wie Verlängerungen funktionieren und wann die Steueransässigkeit eintritt — mit amtlichen Quellen.
Häufige Fragen
Staatsangehörige von 93 Ländern erhalten im Rahmen der Visumbefreiung 60 Tage pro Besuch — ganz ohne Visum. Sie können bei einer thailändischen Einwanderungsbehörde einmal um 30 Tage verlängern, insgesamt also rund 90 Tage pro Besuch.
Was die meisten „60-Tage-Visum“ nennen, ist technisch eine Visumbefreiung: Berechtigte Staatsangehörigkeiten erhalten bei der Einreise einfach einen Stempel für 60 Tage. Echte Touristenvisa (etwa das 60-tägige TR, ebenfalls verlängerbar) gibt es weiterhin für Staatsangehörigkeiten außerhalb der Befreiungsliste oder für besondere Vorhaben.
Ab 180 Anwesenheitstagen in Thailand innerhalb eines Kalenderjahres. Von da an gelten die thailändischen Steuerregeln für Sie als Ansässigen — einschließlich der neueren Regeln zu ausländischen Einkünften, die nach Thailand überwiesen werden.
Sie setzen den Stempel pro Besuch zurück, nicht aber die Steuerzählung: Die Tage aller Besuche im selben Kalenderjahr addieren sich auf die 180-Tage-Schwelle zur Steueransässigkeit, und die Einwanderungsbehörde beobachtet bei wiederholten Einreisen unter Befreiung zudem die kumulierte Zeit.