Schengen — Visum für die einmalige Einreise
Zusammenfassung
- Visumart
- Typ C, einmalige Einreise
- Erlaubte Einreisen
- Eine
- Tageslimit
- Wie auf der Visummarke eingetragen
- Zeitfenster
- Feste Daten [gültig von, gültig bis]
- Rechtsgrundlage
- EU-Visakodex (VO 810/2009)
Ein Schengen-Visum für die einmalige Einreise (Typ C) erlaubt Ihnen eine Einreise in den Schengen-Raum und einen Aufenthalt über die auf der Visummarke genehmigte Anzahl von Tagen, allerdings nur innerhalb des festen Gültigkeitszeitraums, der als “gültig von” und “gültig bis” eingetragen ist. In dem Moment, in dem Sie den Schengen-Raum verlassen, ist das Visum aufgebraucht — selbst wenn genehmigte Tage übrig sind — und eine erneute Einreise erfordert ein neues Visum.
Für wen es gilt
Besonders wichtig ist das, wenn Sie:
- Als Reisender mit visumpflichtiger Staatsangehörigkeit eine einzelne kurze Reise in den Schengen-Raum machen.
- Eine einzelne Veranstaltung, Konferenz oder einen Familienbesuch wahrnehmen und nicht vorhaben, mitten in der Reise aus- und wieder einzureisen.
- Erstmals in den Schengen-Raum reisen — Erstreisenden wird häufig zunächst ein Visum für die einmalige Einreise erteilt, bevor es Visa für die mehrfache Einreise gibt.
Es gilt unabhängig davon, welcher Schengen-Staat das Visum ausgestellt hat — dieselbe Regel der einen Einreise gilt im gesamten Raum.
Die Regel — und warum es sie gibt
Ein Typ-C-Visum für die einmalige Einreise bringt zwei Beschränkungen gleichzeitig mit sich, die beide im EU-Visakodex (Verordnung 810/2009) festgelegt sind:
- Eine Einreise. Sie dürfen die Schengen-Außengrenze zur Einreise genau einmal überschreiten. Mit der Ausreise ist das Visum erschöpft, ganz gleich, wie viel davon ungenutzt bleibt.
- Ein Tageslimit innerhalb eines Gültigkeitszeitraums. Sie dürfen bis zur genehmigten Anzahl von Tagen bleiben, und dieser Aufenthalt muss vollständig zwischen dem Datum “gültig von” und dem Datum “gültig bis” liegen.
Warum es sie gibt: Die Beschränkung auf eine Einreise erlaubt es den Konsulaten, den Zugang eng auf einen bestimmten, einmaligen Reisezweck zuzuschneiden, während der feste Zeitraum und das Tageslimit verhindern, dass Visa für Kurzaufenthalte zu einem unbefristeten Aufenthalt werden. Es ist die restriktivste der drei Einreisearten — gerade weil es die Standardvariante für Antragsteller ohne etablierte Reisehistorie ist.
Tage zählen
- 1Ihr Aufenthalt darf nicht vor dem Datum "gültig von" beginnen und nicht über das Datum "gültig bis" hinausreichen.
- 2Jeder Tag, an dem Sie körperlich im Schengen-Raum sind, zählt auf Ihre genehmigte Gesamtzahl von Tagen.
- 3Der Tag der Einreise und der Tag der Ausreise zählen beide als Aufenthaltstage.
- 4Sie müssen spätestens an dem früheren der beiden Daten ausreisen: an dem Tag, an dem Ihre genehmigten Tage aufgebraucht sind, oder am Datum "gültig bis".
Die Anzahl der genehmigten Tage legt das ausstellende Konsulat fest, und sie kann kürzer sein als die Länge des Gültigkeitszeitraums — der Zeitraum ist lediglich die Kalenderspanne, innerhalb derer diese Tage genutzt werden dürfen.
Beispiele
Beispiel 1 — eine frühere Ausreise lässt den Rest verfallen
Ihr Visum genehmigt 15 Tage und ist vom 1. bis 30. Juni gültig. Sie reisen am 3. Juni ein und fliegen am 10. Juni nach Hause (8 Tage genutzt). Die restlichen 7 Tage und der Rest des Junis sind verloren — das Visum war mit Ihrer Ausreise verbraucht, Sie können damit also nicht zurückkehren.
Beispiel 2 — der Zeitraum endet vor den Tagen
Ihr Visum genehmigt 20 Tage, ist aber nur vom 1. bis 15. Juli gültig (ein Zeitraum von 15 Tagen). Obwohl 20 Tage eingetragen sind, müssen Sie bis zum 15. Juli ausreisen, sodass höchstens 15 Tage tatsächlich nutzbar sind — Sie müssen jeweils die Grenze einhalten, die zuerst greift.
Beispiel 3 — Wechsel zwischen Schengen-Ländern
Sie reisen über Frankreich ein und reisen dann nach Deutschland und Italien weiter, ohne den Raum zu verlassen. Das ist eine einzige Einreise: Die Fahrten im Inneren sind keine Grenzübertritte, das Visum ist also erst verbraucht, wenn Sie schließlich über die Schengen-Außengrenze ausreisen.
Ausnahmen und Sonderfälle
- Verlängerung. Ein Visum für die einmalige Einreise kann nur in Ausnahmefällen verlängert werden — höhere Gewalt, humanitäre oder schwerwiegende persönliche Gründe —, und zwar nach Entscheidung der nationalen Behörden Ihres Aufenthaltsorts.
- Flughafentransit. Der Aufenthalt im Transitbereich ohne Einreise in den Schengen-Raum ist keine Einreise; einige Staatsangehörigkeiten benötigen stattdessen ein eigenes Visum für den Flughafentransit (Typ A).
- Sie müssen aus- und wieder einreisen? Umfasst Ihre Reise eine Aus- und Wiedereinreise, brauchen Sie ein Visum für die zweifache oder mehrfache Einreise — ein Visum für die einmalige Einreise lässt sich nicht wiederverwenden.
Häufige Missverständnisse
- “Ich habe noch Tage übrig, ich kann also kurz raus und wieder rein.” Falsch — die Ausreise aus dem Raum verbraucht das Visum, unabhängig von den restlichen Tagen.
- “Ein Flug zwischen zwei Schengen-Städten verbraucht eine Einreise.” Falsch — Reisen im Inneren sind keine neue Einreise; nur das Überschreiten der Außengrenze ist eine.
- “Das Tageslimit ist die einzige Grenze.” Falsch — der Gültigkeitszeitraum ist eine eigene, genauso verbindliche Grenze; Sie müssen beide einhalten.
- “Wer früher ausreist, spart die ungenutzten Tage für das nächste Mal.” Falsch — nicht genutzte Tage verfallen und werden nie auf eine künftige Reise übertragen.
Häufige Fragen
Nein. Ein Visum für die einmalige Einreise erlaubt genau eine Einreise. In dem Moment, in dem Sie die Schengen-Außengrenze zur Ausreise überschreiten, ist das Visum verbraucht — selbst wenn genehmigte Tage und Gültigkeitszeit übrig sind. Für Hin- und Rückreisen brauchen Sie ein Visum für die zweifache oder mehrfache Einreise.
Nein. Nicht genutzte Tage verfallen mit der Ausreise. Ein Visum für die einmalige Einreise ist mit der Abreise aufgebraucht, Tage lassen sich also nie auf eine künftige Reise übertragen — eine neue Reise erfordert ein neues Visum.
Nein. Ein Wechsel zwischen Schengen-Staaten (etwa von Frankreich nach Deutschland) überschreitet keine Außengrenze, zählt also nicht als neue Einreise und verbraucht das Visum nicht. Nur das Überschreiten der Schengen-Außengrenze zählt.
Es sind zwei getrennte Grenzen, die Sie gleichzeitig einhalten müssen. Das Tageslimit ist die maximale Anzahl der Tage, die Sie bleiben dürfen; der Gültigkeitszeitraum ist der feste Kalenderzeitraum ("gültig von" bis "gültig bis"), in den dieser Aufenthalt fallen muss. Sie müssen ausreisen, sobald die erste der beiden Grenzen greift.
Ja. Sowohl der Tag der Einreise als auch der Tag der Ausreise zählen als Aufenthaltstage auf Ihre genehmigte Gesamtzahl, selbst wenn Sie nur einen Teil des Tages anwesend sind.
Nur in Ausnahmefällen — höhere Gewalt, humanitäre Gründe oder schwerwiegende persönliche Gründe — und über die Verlängerung entscheiden die nationalen Behörden des Landes, in dem Sie sich befinden. Sie wird nicht aus Bequemlichkeit gewährt; planen Sie also, innerhalb Ihrer genehmigten Tage und Ihres Gültigkeitszeitraums auszureisen.
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Quellen
Verwandte Regeln
Nur zur Information. Diese Seite fasst öffentlich zugängliche Regeln allgemein verständlich zusammen und ist keine Steuer-, Rechts- oder Einwanderungsberatung. Regeln ändern sich und hängen von Ihren persönlichen Umständen ab — prüfen Sie vor jeder Entscheidung immer die oben genannte offizielle Quelle und wenden Sie sich an eine qualifizierte Fachperson.