Georgien (Land) — 183-Tage-Regel zur steuerlichen Ansässigkeit
Zusammenfassung
- Grenze
- 183 Tage (183 oder mehr)
- Zeitraum
- Beliebige zusammenhängende 12 Monate, die im Steuerjahr enden
- Löst aus am
- 183. Tag
- Wirkung
- Ansässig für das ganze Steuerjahr (Welteinkommen)
- Rechtsgrundlage
- Georgisches Steuergesetzbuch, Art. 34
- Behörde
- Revenue Service of Georgia
Zuerst die Klarstellung: Es geht um Georgien, das Land (Sakartwelo, am Schwarzen Meer) — nicht um den US-Bundesstaat. Nach Artikel 34 Abs. 1 des georgischen Steuergesetzbuchs werden Sie in Georgien steuerlich ansässig, wenn Sie sich in einem beliebigen zusammenhängenden Zeitraum von 12 Kalendermonaten, der im Steuerjahr endet, tatsächlich 183 Tage oder mehr in Georgien aufhalten. Die Schwelle ist einschließend: Der 183. Tag — nicht der 184. — bringt Sie darüber. Und sie wirkt rückwirkend: Wer 183 Tage überschreitet, ist für das gesamte Steuerjahr ansässig, zurück bis zum 1. Januar.
Für wen sie gilt
Die 183-Tage-Zählung ist vor allem wichtig, wenn Sie:
- Remote-Beschäftigter oder digitaler Nomade sind und wegen der einfachen Einreiseregeln lange Zeiträume in Georgien verbringen.
- Vielreisende sind und sich Ihre Aufenthalte zusammengenommen in einem 12-Monats-Fenster den 183 Tagen nähern.
- nach Tiflis oder Batumi ziehen und genau wissen möchten, wann die georgische Steueransässigkeit beginnt.
Sie gilt für natürliche Personen unabhängig von der Staatsangehörigkeit — geprüft wird die körperliche Anwesenheit, nicht die Staatsbürgerschaft. Georgische Staatsangehörige, die während des Steuerjahres im Staats- oder öffentlichen Dienst Georgiens im Ausland waren, gelten ebenfalls als ansässig. Für sehr vermögende Personen gibt es einen gesonderten Weg in die Ansässigkeit ohne Tagezählung (siehe unten), doch die 183-Tage-Zählung ist der Regelweg.
Die Regel — und warum es sie gibt
Artikel 34 Abs. 1 des georgischen Steuergesetzbuchs (Gesetz Nr. 3591 vom 17. September 2010) stellt einen Test der körperlichen Anwesenheit auf:
- Die 183-Tage-Schwelle. Eine natürliche Person, die sich in einem beliebigen zusammenhängenden Zeitraum von 12 Kalendermonaten, der in diesem Steuerjahr endet, tatsächlich 183 Tage oder mehr in Georgien aufgehalten hat, ist in Georgien steuerlich ansässig. Da das Gesetz „183 oder mehr“ sagt, genügen genau 183 Tage — ein 184. Tag ist nicht erforderlich.
- Das Fenster rollt. Die 12 Monate sind irgendein zusammenhängender Zeitraum von 12 Kalendermonaten, der innerhalb des Steuerjahres endet — nicht das feste Kalenderjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Aufenthalte beiderseits eines Jahreswechsels werden zusammengerechnet, wenn sie in dasselbe 12-Monats-Fenster fallen.
- Die Wirkung erfasst das ganze Jahr. Sobald Sie 183 Tage überschreiten, gelten Sie für das gesamte laufende Steuerjahr rückwirkend ab dem 1. Januar als ansässig — nicht erst ab dem Tag, an dem Sie die Schwelle erreicht haben.
Warum es sie gibt: Wie die meisten Staaten nutzt Georgien längere körperliche Anwesenheit als Indiz dafür, wo Ihr wirtschaftliches Leben stattfindet. Das rollierende 12-Monats-Fenster schließt die Lücke, einen langen Aufenthalt über den Jahreswechsel zu teilen, um die Zählung zurückzusetzen. Beachten Sie: Auf innerstaatlicher Ebene ist diese Tagezählung der einzige Auslöser — der Gedanke des „Mittelpunkts der Lebensinteressen“ taucht nur als Tie-Breaker im Doppelbesteuerungsabkommen auf, nicht als eigener innerstaatlicher Ansässigkeitstest.
Die Tage zählen
Georgiens Zählweise ist im Gesetz ausdrücklich geregelt. Nach Artikel 34 Abs. 4 ist ein Tag des tatsächlichen Aufenthalts jeder Tag, an dem Sie in Georgien anwesend waren, unabhängig davon, wie lange der Aufenthalt dauerte — angebrochene Tage zählen also als volle Tage.
- 1Zählen Sie jeden Tag körperlicher Anwesenheit in Georgien, einschließlich An- und Abreisetag — auf die Stunden kommt es nicht an.
- 2Messen Sie über einen beliebigen zusammenhängenden Zeitraum von 12 Kalendermonaten, der im Steuerjahr endet — nicht über das Kalenderjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember.
- 3Rechnen Sie Tage im Ausland für Behandlung, Erholung, eine Dienstreise oder Ausbildung hinzu: Nach Artikel 34 Abs. 2 zählen sie weiterhin als Aufenthaltstage in Georgien.
- 4Zählen Sie keine Tage mit, an denen Sie unter einem ausgenommenen Sonderstatus anwesend waren (diplomatisch, bestimmte internationale Organisationen oder bloße Durchreise — siehe unten).
- 5Erreicht Ihre laufende Summe 183, sind Sie für das ganze Steuerjahr in Georgien steuerlich ansässig.
Eine Feinheit, die ein Standort-Tracker nicht sieht: Weil Artikel 34 Abs. 2 bestimmte Auslandstage als georgische Tage zählt, kann eine strikte Zählung nach dem Motto „Wo war mein Handy?“ zu niedrig ausfallen, wenn Sie Georgien für eine Behandlung, einen Urlaub, eine Dienstreise oder ein Studium verlassen haben. Nach Artikel 34 Abs. 7 werden Tage, die bereits die Ansässigkeit eines früheren Steuerzeitraums begründet haben, für den folgenden nicht erneut gezählt.
Beispiele
Beispiel 1 — eindeutig ansässig durch Tage
Nino, eine Remote-Designerin, kommt am 1. März 2026 in Tiflis an und bleibt durchgehend bis Ende August — rund 184 Tage. Sie überschreitet 183 Tage innerhalb dieses 12-Monats-Fensters und ist damit für das gesamte Steuerjahr 2026 in Georgien steuerlich ansässig, zurück bis zum 1. Januar 2026.
Beispiel 2 — ein über den Jahreswechsel geteilter Aufenthalt
Marco verbringt von September bis Dezember 2025 110 Tage in Batumi, reist ab und kehrt von Januar bis März 2026 für weitere 80 Tage zurück. Eine naive Kalenderjahreszählung würde daraus zwei unbedenkliche Jahre machen (110, dann 80). Doch das rollierende 12-Monats-Fenster, das Anfang 2026 endet, rechnet sie auf 190 Tage zusammen — über 183 —, sodass er für das Steuerjahr 2026 ansässig ist.
Beispiel 3 — Auslandstage, die dennoch zählen
Ana ist 170 Tage körperlich in Georgien und unternimmt dann eine 20-tägige medizinische Reise ins Ausland zur Behandlung. Nach Artikel 34 Abs. 2 zählen diese 20 Behandlungstage weiterhin als Aufenthaltstage in Georgien und bringen sie auf 190 — über die Schwelle —, obwohl eine Zählung nach Handystandort bei 170 stehen geblieben wäre.
Ausnahmen und Sonderfälle
- Ganzjährige, rückwirkende Ansässigkeit. Das Überschreiten von 183 Tagen macht Sie nicht erst ab diesem Tag ansässig, sondern für das gesamte Steuerjahr zurück bis zum 1. Januar. Planen Sie mit dieser weitergehenden Folge, nicht bloß mit dem Stichtag.
- Auslandstage können trotzdem zählen (Art. 34 Abs. 2). Zeit außerhalb Georgiens für Behandlung, Erholung, eine Dienstreise oder Ausbildung wird als Aufenthaltstag gezählt. Ein passiver Standort-Tracker übersieht diese Tage und kann zu niedrig zählen.
- Ausgenommene Tage (Art. 34 Abs. 3). Zeit in Georgien mit diplomatischem oder konsularischem Status (oder als Familienangehörige einer solchen Person), als Beschäftigte einer internationalen Organisation aufgrund eines völkerrechtlichen Abkommens oder im öffentlichen Dienst eines anderen Staates ohne georgische Staatsangehörigkeit zählt nicht — ebenso wenig die bloße Durchreise zwischen zwei anderen Ländern über Georgien oder Behandlungs- und Erholungszeiten dieser Personen mit Sonderstatus.
- Keine Doppelzählung über Zeiträume hinweg (Art. 34 Abs. 7). Tage, die bereits die Ansässigkeit im vorherigen Steuerzeitraum begründet haben, werden für den folgenden Steuerzeitraum nicht erneut gezählt.
- Der Weg für sehr vermögende Personen ist getrennt. Georgien bietet einen Weg in die Ansässigkeit ohne Tagezählung für sehr vermögende Personen (nach der Gemeinsamen Anordnung 991/250, geknüpft an georgische Vermögenswerte oder Einkünfte), der vollständig außerhalb dieses 183-Tage-Tests liegt.
- Doppelbesteuerungsabkommen. Sind Sie in zwei Staaten ansässig, weist die Tie-Breaker-Regel des einschlägigen Abkommens (ständige Wohnstätte → Mittelpunkt der Lebensinteressen → gewöhnlicher Aufenthalt → Staatsangehörigkeit) eine einzige abkommensrechtliche Ansässigkeit zu und teilt die Besteuerungsrechte auf.
Häufige Irrtümer
- „Es geht um den US-Bundesstaat Georgia.“ Nein — diese Regel ist das nationale Steuerrecht von Georgien, dem Land (Sakartwelo). Suchergebnisse zu „Georgia tax changes“ meinen oft den US-Bundesstaat; damit hat das nichts zu tun.
- „Man braucht 184 Tage.“ Falsch — die Schwelle ist einschließend. Artikel 34 sagt 183 oder mehr, genau 183 Tage machen Sie also bereits ansässig.
- „Die Zählung wird jeden Januar zurückgesetzt.“ Falsch — das Fenster sind beliebige zusammenhängende 12 Monate, die im Steuerjahr enden, ein Jahreswechsel setzt es also nicht zurück. Aufenthalte beiderseits des 31. Dezember werden zusammengerechnet.
- „Nur Tage, an denen mein Handy in Georgien war, zählen.“ Nicht ganz — bestimmte Auslandstage (Behandlung, Erholung, Dienstreise, Ausbildung) zählen als georgische Tage, die rechtliche Summe kann also höher liegen als der Standort-Tracker zeigt.
- „Ich bin erst ab dem Tag ansässig, an dem ich 183 überschritten habe.“ Nein — die Ansässigkeit gilt für das ganze Steuerjahr, rückwirkend zum 1. Januar.
Die Tagezählung ist der klare Teil, und genau sie verfolgt Bounded. Wirklich lohnend wird fachlicher Rat bei den Folgen der Ansässigkeit — wie das Welteinkommen besteuert wird, wie ein Doppelbesteuerungsabkommen die Rechte neu zuordnet und ob der Weg für sehr vermögende Personen oder die Sonderfälle des Art. 34 Abs. 2 und 3 Ihre Lage verändern. Klären Sie das mit einer georgischen Steuerberatung oder dem Revenue Service of Georgia.
Häufige Fragen
Dieser Artikel behandelt das Land Georgien (Sakartwelo) am Schwarzen Meer zwischen der Türkei und Russland — nicht den US-Bundesstaat. Die folgende Regel ist nationales Steuerrecht nach dem georgischen Steuergesetzbuch und hat nichts mit der US-Einkommensteuer eines Bundesstaats in Atlanta zu tun.
Sie ist einschließend: 183 Tage oder mehr machen Sie ansässig. Artikel 34 spricht von „183 Tagen oder mehr“; genau 183 Tage lösen die Ansässigkeit also bereits aus — einen 184. Tag brauchen Sie nicht.
Maßgeblich ist ein beliebiger zusammenhängender Zeitraum von 12 Kalendermonaten, der innerhalb des Steuerjahres endet — nicht das Kalenderjahr von Januar bis Dezember. Ein über den Jahreswechsel geteilter Aufenthalt wird dennoch zusammengerechnet, wenn er in dasselbe 12-Monats-Fenster fällt.
Ja, in bestimmten Fällen. Nach Artikel 34 Abs. 2 zählt Zeit im Ausland für Behandlung, Erholung, eine Dienstreise oder Ausbildung weiterhin als Aufenthaltstag in Georgien. Ein Smartphone, das nur den physischen Standort erfasst, zählt diese Tage zu niedrig.
Ja. Nach Artikel 34 Abs. 4 gilt jeder Tag, an dem Sie in Georgien anwesend waren, als Aufenthaltstag, unabhängig davon, wie viele Stunden Sie dort waren; An- und Abreisetag zählen also beide als volle Tage.
Nein. Das Erreichen von 183 Tagen macht Sie für das gesamte Steuerjahr rückwirkend zum 1. Januar in Georgien steuerlich ansässig — nicht erst ab dem Tag, an dem Sie die Grenze überschritten haben.
Diese Regel verfolgen Sie automatischin
Bounded
- Erfasst Ihre Tage für diese Regel automatisch
- Warnt Sie, bevor Sie das Limit überschreiten
- Zählt An- und Abreisetage korrekt
- Läuft parallel zu Ihren anderen Visa-, Steuer- und Aufenthaltsregeln
Quellen
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Nur zur Information. Diese Seite fasst öffentlich zugängliche Regeln allgemein verständlich zusammen und ist keine Steuer-, Rechts- oder Einwanderungsberatung. Regeln ändern sich und hängen von Ihren persönlichen Umständen ab — prüfen Sie vor jeder Entscheidung immer die oben genannte offizielle Quelle und wenden Sie sich an eine qualifizierte Fachperson.