Was ist Doppelbesteuerung — und wie schützt ein Doppelbesteuerungsabkommen?
Kurze Antwort: Doppelbesteuerung liegt vor, wenn zwei Staaten dasselbe Einkommen derselben Person für denselben Zeitraum besteuern — typischerweise, weil einer Sie als Ansässigen mit dem Welteinkommen besteuert, während der andere dasselbe Einkommen besteuert, weil es dort erzielt wurde, oder weil beide Sie als ansässig ansehen. Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) verhindert das, indem es festlegt, in welchem Staat Sie ansässig sind, jede Einkunftsart einem Staat zuweist oder die Quellensteuer begrenzt und den Ansässigkeitsstaat verpflichtet, das Einkommen freizustellen oder die ausländische Steuer anzurechnen.
Wie Doppelbesteuerung entsteht
Staaten besteuern nach zwei Prinzipien gleichzeitig. Als Ansässigkeitsstaat besteuert ein Land Ihr Welteinkommen, weil Sie dort leben (in Deutschland: unbeschränkte Steuerpflicht). Als Quellenstaat besteuert ein Land Einkünfte, die auf seinem Gebiet entstehen — Miete aus einer Wohnung dort, Gehalt für dort geleistete Arbeit, Dividenden seiner Unternehmen —, egal wo der Empfänger wohnt. Bringt man einen Ansässigen des Staates A mit Einkünften aus Staat B zusammen, haben beide einen Anspruch auf denselben Euro.
- Ansässigkeit gegen Quelle — der Alltagsfall. Ein in Deutschland Ansässiger hält Schweizer Aktien: Die Schweiz behält 35 % Verrechnungssteuer auf die Dividende ein, Deutschland besteuert dieselbe Dividende als Welteinkommen.
- Ansässigkeit gegen Ansässigkeit — Sie erfüllen die Ansässigkeitstests zweier Staaten gleichzeitig, beide beanspruchen Ihr Welteinkommen. Siehe doppelte Ansässigkeit.
- Staatsbürgerschaft — die USA besteuern ihre Staatsbürger überall; jeder Amerikaner im Ausland zahlt Steuer im Wohnsitzland plus US-Steuer auf dasselbe Einkommen.
Juristen nennen das juridische Doppelbesteuerung (dieselbe Person, dasselbe Einkommen). Wirtschaftliche Doppelbesteuerung — ein Unternehmensgewinn wird einmal bei der Gesellschaft und dann erneut als Dividende beim Anteilseigner besteuert — ist ein anderes Problem, das Abkommen nur teilweise lösen.
Was ein Doppelbesteuerungsabkommen leistet
Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist ein zweiseitiger Staatsvertrag, der die Besteuerungsrechte zwischen zwei Ländern aufteilt. Die meisten folgen dem OECD-Musterabkommen und arbeiten in drei Schritten:
- 1Ansässigkeit klären (Artikel 4). Behandeln Sie beide Staaten nach eigenem Recht als ansässig, weisen die Tie-Breaker-Regeln — ständige Wohnstätte, Mittelpunkt der Lebensinteressen, gewöhnlicher Aufenthalt, Staatsangehörigkeit — Sie für Abkommenszwecke einem der beiden zu. Alles Weitere im Abkommen hängt von dieser Antwort ab.
- 2Einkünfte zuweisen (Artikel 6–21). Manche Einkünfte darf nur der Ansässigkeitsstaat besteuern (die meisten Renten, Unternehmensgewinne ohne Betriebsstätte, Gewinne aus Aktienverkäufen). Andere darf auch der Quellenstaat besteuern, aber nur begrenzt — Dividenden meist mit 5–15 %, Zinsen mit 0–10 %, Lizenzgebühren mit 0–10 %. Einkünfte aus Immobilien und Arbeitslohn für dort physisch geleistete Arbeit bleiben an der Quelle steuerbar; die 183-Tage-Regel in Artikel 15 entscheidet, wann eine kurze Entsendung dort steuerpflichtig wird.
- 3Den Rest entlasten (Artikel 23). Behält der Quellenstaat ein Besteuerungsrecht, muss der Ansässigkeitsstaat die Einkünfte entweder freistellen (meist unter Progressionsvorbehalt, sie erhöhen also Ihren Steuersatz auf das übrige Einkommen) oder die ausländische Steuer auf die eigene anrechnen, höchstens bis zur inländischen Steuer auf diese Einkünfte. Deutschland stellt Arbeitslohn und Betriebsstättengewinne in der Regel frei und rechnet bei Kapitalerträgen an. Sie zahlen am Ende ungefähr den höheren der beiden Sätze — nicht die Summe.
Abkommen enthalten außerdem ein Verständigungsverfahren für Streitfälle, Diskriminierungsverbote und — entscheidend für die Praxis — den Informationsaustausch, sodass beide Verwaltungen wissen, was Sie der jeweils anderen erklärt haben. Um Abkommensvorteile zu nutzen, brauchen Sie in der Regel eine Ansässigkeitsbescheinigung Ihres Ansässigkeitsstaats für das betreffende Jahr — in Deutschland vom Finanzamt.
Gibt es ein Abkommen? Die DBA-Liste
Deutschland hat mit rund 100 Staaten Abkommen zu Einkommen- und Vermögensteuern. Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht jährlich zum 1. Januar den „Stand der Doppelbesteuerungsabkommen“ mit allen geltenden, neu verhandelten und gekündigten Abkommen; der Volltext jedes DBA steht dort ebenfalls. Prüfen Sie, ob das Abkommen die Steuer abdeckt, um die es Ihnen geht — viele erfassen Einkommen und Vermögen, aber nicht Erbschaft- und Schenkungsteuer (dafür gibt es nur wenige eigene Abkommen) oder Sozialversicherungsbeiträge (eigene Sozialversicherungsabkommen) — und achten Sie auf das Datum: Abkommen werden neu verhandelt, und das multilaterale Instrument der OECD hat seit 2018 viele geändert. Fehlende Abkommen, die Auswanderer oft überraschen: Brasilien (gekündigt 2005), Hongkong, Chile, Kolumbien und Peru — und Monaco.
Was ohne Abkommen gilt
Ohne Abkommen besteuern beide Staaten voll, und Sie sind auf die einseitige Entlastung im Recht Ihres Ansässigkeitsstaats angewiesen. In Deutschland ist das § 34c EStG: Die ausländische Steuer wird auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet, höchstens bis zur deutschen Steuer auf diese Einkünfte, pro Staat getrennt („per-country limitation“) — oder auf Antrag als Werbungskosten abgezogen, was sich bei Verlusten lohnen kann. Der Anrechnungsüberhang verfällt. Sie zahlen also den höheren Satz und geben in beiden Ländern eine Erklärung ab.
Was das für Ihre Tageszählung bedeutet
Fast jeder Schritt oben hängt davon ab, wo Sie Tag für Tag waren: Der Tie-Breaker nach Artikel 4 fragt, wo Sie sich gewöhnlich aufhalten, Artikel 15 fragt, ob Sie mehr als 183 Tage im anderen Staat gearbeitet haben, und der innerstaatliche Test Ihres Wohnsitzlands entscheidet, ob es überhaupt einen Anspruch auf das Welteinkommen hat. Der 183-Tage-Rechner summiert Ihre Tage pro Land aus den Reisedaten, und das Regelwerk zur steuerlichen Ansässigkeit erklärt den innerstaatlichen Test jedes Landes — die Ebene, auf der ein Abkommen aufsetzt.
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Quellen
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