60-Tage-Regel Zypern: Check
Die 60-Tage-Regel macht Sie mit nur 60 Tagen auf der Insel steuerlich auf Zypern ansässig — aber nur, wenn vier Bedingungen alle im selben Kalenderjahr erfüllt sind. Geben Sie Ihre Tage ein und haken Sie Ihre Bindungen ab: Das Tool zeigt das Ergebnis und genau die Bedingung, die fehlt.
1 · Ihre Tage in diesem Kalenderjahr
Seit 2026 ist mit Gesetz 244(I)/2025 die Bedingung entfallen, in keinem anderen Land steuerlich ansässig zu sein.
2 · Ihre Bindungen
3 · Das Ergebnis
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Wie die Regel entscheidet
- Der 183-Tage-Test kommt zuerst. Mehr als 183 Tage auf Zypern machen Sie ohne Weiteres ansässig — die 60-Tage-Bedingungen spielen dann keine Rolle.
- Sonst alle vier Bedingungen zusammen: mindestens 60 Tage auf Zypern; höchstens 183 Tage in einem einzelnen anderen Land; und eine wirtschaftliche Bindung an Zypern (Unternehmen, Job oder Amt in einer ansässigen Gesellschaft) plus eine ständige Wohnung in Eigentum oder Miete.
- Die Bindung darf im Jahr nicht enden. Endet Unternehmen, Anstellung oder Amt im Lauf des Jahres, ist die 60-Tage-Regel für dieses Jahr nicht erfüllt.
- Seit 2026 keine Bedingung „nirgendwo sonst ansässig“ mehr. Bis zum Steuerjahr 2025 schloss eine Steueransässigkeit in einem anderen Land die Regel aus; Gesetz 244(I)/2025 hat diese Bedingung zum 1. Januar 2026 gestrichen. Wählen Sie im Tool das Jahr.
Der vollständige Leitfaden zur Regel erläutert die Non-Dom-Vorteile und die Nachweise für die Ansässigkeitsbescheinigung.
Ein Rechenbeispiel
Sie verbringen 75 Tage auf Zypern, mieten ganzjährig eine Wohnung in Limassol und sind Geschäftsführer Ihrer zyprischen Gesellschaft. Der Rest des Jahres verteilt sich auf Portugal (150 Tage), Thailand (90) und Reisen. Kein Land überschreitet 183 Tage: alle vier Bedingungen sind erfüllt — seit 2026 auch dann, wenn ein anderes Land Sie ebenfalls als ansässig behandelt. Verbringen Sie statt 150 aber 200 Tage in Portugal, reißt Bedingung 2 — die Regel ist für das Jahr nicht verfügbar, egal wie viele Tage Sie auf Zypern waren.
Häufige Fragen
Ein zweiter Weg zur steuerlichen Ansässigkeit auf Zypern neben dem 183-Tage-Test. Wer im Kalenderjahr mindestens 60 Tage auf Zypern verbringt, in keinem anderen einzelnen Land mehr als 183 Tage, und sowohl ein Unternehmen, einen Job oder ein Amt auf Zypern als auch eine eigene oder gemietete ständige Wohnung dort hat, ist für dieses Jahr auf Zypern steueransässig. Bis zum Steuerjahr 2025 durfte man zusätzlich nirgendwo sonst steueransässig sein; Gesetz 244(I)/2025 hat diese Bedingung zum 1. Januar 2026 gestrichen.
Nein. Die 60 Tage sind eine von vier Bedingungen, die alle im selben Kalenderjahr erfüllt sein müssen. Sechzig Urlaubstage ohne zyprische Wohnung und ohne Job oder Gesellschaft auf Zypern machen Sie nicht ansässig.
Pro Kalenderjahr (1. Januar – 31. Dezember). Der Ankunftstag auf Zypern zählt als Tag auf Zypern, der Abreisetag als Tag außerhalb. An- und Abreise am selben Tag zählen als ein Tag auf Zypern; Abreise und Rückkehr am selben Tag als ein Tag außerhalb.
Sie addieren Ihre Tage je Land über das Jahr, und das Land mit den meisten Tagen darf 183 nicht überschreiten. Diese Bedingung reißen Langsamreisende am häufigsten: Ein Basisland mit sieben Monaten Aufenthalt bringt Sie darüber, selbst wenn Zypern selbst in Ordnung ist.
Ein Unternehmen auf Zypern zu führen, dort angestellt zu sein oder ein Amt — etwa eine Geschäftsführung — in einer selbst auf Zypern steueransässigen Gesellschaft zu halten, zu irgendeinem Zeitpunkt im Jahr. Endet dieses Unternehmen, diese Anstellung oder dieses Amt im Lauf des Jahres, ist die 60-Tage-Regel für dieses Jahr nicht erfüllt.
Nicht von selbst. Steuerliche Ansässigkeit und Domizil sind getrennte Prüfungen. Wer auf Zypern steueransässig, aber nicht dort domiziliert ist, zahlt keine Special Defence Contribution auf Dividenden und Zinsen — bis er in 17 der vorangegangenen 20 Jahre auf Zypern steueransässig war und damit als domiziliert gilt. Das Domizil wird eigenständig beurteilt.
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Das Tagesprotokoll für diese Regel führen Siein
Bounded
- Erfasst Ihre Tage in jedem Land automatisch
- Exportiert einen datierten Reisebericht, wenn Sie einen Nachweis brauchen
- Erfasst Grenzübertrittstage in beiden Ländern
- Läuft parallel zu Ihren anderen Visa-, Steuer- und Aufenthaltsregeln
Quellen
- Income Tax (Amending) (No. 4) Law of 2025, N. 244(I)/2025, Official Gazette No. 5070 (31 December 2025) — art. 2 definition of “resident of the Republic”, in force 1 January 2026
- Special Defence Contribution (Amending) (No. 4) Law of 2025, N. 245(I)/2025 — deemed domicile (17 of 20 years)
- Cyprus Tax Department (Tax For All) — Tax Reform 2026: guides and FAQs for individuals
Nur zur Information. Dieser Rechner ist eine Planungshilfe auf Grundlage öffentlich zugänglicher Regeln und keine steuerliche, rechtliche oder einwanderungsrechtliche Beratung. Grenzbeamte und Steuerbehörden entscheiden letztverbindlich — prüfen Sie Ihr Vorgehen stets anhand der oben verlinkten offiziellen Quellen und mit einer qualifizierten Fachperson, bevor Sie handeln.