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Zypern — 60-Tage-Steueransässigkeit für Non-Doms

The Bounded TeamSteueransässigkeitAugust 2026

Zusammenfassung

Tagesschwelle
Mindestens 60 Tage in Zypern
Zeitfenster
Kalenderjahr (1. Jan. – 31. Dez.)
Zusatzbedingungen
Vier, alle erforderlich
Status
Nicht domizilierter Steueransässiger
Rechtsgrundlage
Zyprisches Einkommensteuergesetz, 60-Tage-Regel

Zyperns 60-Tage-Regel erlaubt es Ihnen, mit nur 60 Tagen im Kalenderjahr in Zypern steuerlich ansässig zu werden — weit unterhalb des üblichen 183-Tage-Tests. Sie richtet sich an international mobile Menschen, die nirgendwo sonst steuerlich ansässig sind. Die 60 Tage sind eine Untergrenze: Zusätzlich zur Tageszählung müssen Sie vier weitere Bedingungen erfüllen, allein 60 Tage machen Sie also nicht ansässig.

Für wen es gilt

Dieser Weg ist besonders relevant, wenn Sie:

  • Digitaler Nomade, Unternehmer oder Investor sind, das Jahr über mehrere Länder verteilen und in keinem davon steuerlich ansässig sind.
  • Ihre steuerlichen Angelegenheiten in Zypern verankern wollen, ohne sich darauf festzulegen, den Großteil des Jahres dort zu verbringen.
  • Geschäftsführer, Berater oder Unternehmer sind und eine echte Verbindung nach Zypern herstellen können (eine Gesellschaft, eine Anstellung oder ein Amt) und dort ein Zuhause unterhalten.

Die Regel gilt für natürliche Personen unabhängig von der Staatsangehörigkeit — maßgeblich sind Tage, Bindungen und Wohnverhältnisse, nicht Ihre Staatsbürgerschaft oder Ihr Visum. Sie funktioniert nur, wenn Sie im selben Jahr nicht anderswo steuerlich ansässig sind.

Die vier Voraussetzungen — und warum es die Regel gibt

Nach der 60-Tage-Regel gelten Sie als in Zypern steuerlich ansässig, wenn Sie im Steuerjahr (Kalenderjahr) alle folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Sie verbringen mindestens 60 Tage in Zypern.
  • Sie verbringen in keinem anderen einzelnen Staat mehr als 183 Tage.
  • Sie sind in diesem Jahr in keinem anderen Staat steuerlich ansässig.
  • Sie betreiben in Zypern ein Unternehmen, sind dort angestellt oder bekleiden zu irgendeinem Zeitpunkt im Jahr ein Amt (etwa ein Geschäftsführer- oder Verwaltungsratsmandat) in einer in Zypern steuerlich ansässigen Gesellschaft — und Sie unterhalten in Zypern einen ständigen Wohnsitz, ob im Eigentum oder gemietet.

Warum es sie gibt: Der übliche 183-Tage-Test schließt Menschen aus, die nirgendwo wirklich leben — die ein paar Monate hier und ein paar Monate dort verbringen. Zypern hat die 60-Tage-Regel eingeführt, um solchen Personen eine Möglichkeit zu geben, ihre Steueransässigkeit zu verankern, sofern sie eine echte Verbindung zum Land aufbauen (ein Zuhause plus Unternehmen, Anstellung oder Amt) und nicht bloß durchreisen. Die Zusatzbedingungen verhindern, dass daraus eine Ansässigkeit wird, die man allein über Tage beanspruchen kann.

Die Tage zählen

Zypern zählt die Tage als Kalenderjahressumme. Für An- und Abreisetage gelten folgende Regeln:

  1. 1Der Tag Ihrer Ankunft in Zypern zählt als Tag in Zypern.
  2. 2Der Tag Ihrer Abreise aus Zypern zählt als Tag außerhalb Zyperns.
  3. 3An- und Abreise am selben Tag zählen als ein Tag in Zypern.
  4. 4Abreise und Rückkehr am selben Tag zählen als ein Tag außerhalb Zyperns.

Addieren Sie jeden anrechenbaren Tag zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember. Mit 60 Tagen im Jahr ist der Tageszählteil des Tests erfüllt — doch denken Sie daran, dass die übrigen drei Bedingungen weiterhin gelten müssen. Sie führen dabei in Wirklichkeit zwei Zählungen gleichzeitig: Ihre Tage in Zypern (Ziel: 60 oder mehr) und Ihre Tage in jedem anderen Land (jeweils höchstens 183). Der kostenlose 183-Tage-Rechner summiert Ihre Tage je Land aus Ihren Reisedaten.

Was der Non-Dom-Status tatsächlich wert ist

Die 60-Tage-Regel ist wegen dessen beliebt, was sie eröffnet: zyprische Steueransässigkeit in Verbindung mit dem Non-Dom-Status (nicht domiziliert). Wer nicht als Kind eines in Zypern domizilierten Vaters geboren wurde und in 17 der letzten 20 Jahre nicht in Zypern steuerlich ansässig war, gilt als nicht domiziliert. Für solche Ansässigen gilt:

  • Dividenden und Zinsen sind von der Special Defence Contribution befreit — praktisch 0 % zyprische Steuer auf die meisten passiven Dividenden- und Zinseinkünfte (eine kleine, gedeckelte GHS-Gesundheitsabgabe fällt weiterhin an).
  • Gewinne aus Wertpapieren werden nicht besteuert. Erträge aus dem Verkauf von Aktien, Anleihen und ähnlichen Instrumenten fallen nicht unter die zyprische Kapitalertragsteuer (diese zielt auf zyprische Immobilien).
  • Anreize für Beschäftigte. Eine erstmalige Anstellung in Zypern kann sich für eine 50-prozentige Einkommensteuerbefreiung auf Vergütungen oberhalb der gesetzlichen Schwelle qualifizieren, und das über einen längeren Zeitraum.
  • Die Uhr läuft 17 Jahre — nach 17 Jahren zyprischer Ansässigkeit innerhalb von 20 Jahren werden Sie domiziliert, und die SDC-Befreiungen entfallen.

Die Ansässigkeit nach der 60-Tage-Regel und der Non-Dom-Status sind getrennte Feststellungen — die Regel öffnet die Tür, die Non-Dom-Voraussetzungen werden aber eigenständig geprüft.

Die Regel in der Praxis nutzen

  1. 1Registrieren Sie sich beim zyprischen Finanzamt und beantragen Sie eine Steueridentifikationsnummer.
  2. 2Schaffen Sie die Substanz früh im Jahr: den Mietvertrag oder Kauf eines Zuhauses sowie die Anstellung, das Unternehmen oder das Mandat in einer in Zypern steuerlich ansässigen Gesellschaft.
  3. 3Protokollieren Sie Ihre Tage während des Reisens — die Tage in Zypern für die 60 und die Tage in jedem anderen Land gegen deren 183-Tage-Obergrenze.
  4. 4Beantragen Sie nach Jahresende (oder für Abkommenszwecke bereits während des Jahres) eine Ansässigkeitsbescheinigung, gestützt auf Reiseunterlagen, den Wohnvertrag sowie Arbeits- oder Gesellschaftsunterlagen.
  5. 5Geben Sie in Zypern eine Steuererklärung als Ansässiger ab und beanspruchen Sie, sofern berechtigt, die Non-Dom-Behandlung für Zwecke der SDC.

Unterschätzt wird meist die Nachweislast: Das Finanzamt kann von Ihnen den Beweis der 60 Tage und der negativen Bedingungen verlangen (keine Ansässigkeit anderswo, kein Land mit 183 Tagen). Bordkarten, Einreisestempel und ein zeitnah geführtes Tagesprotokoll tragen den Antrag — siehe wie Ansässigkeitsbescheinigungen funktionieren für das, was Behörden typischerweise verlangen.

Beispiele

Beispiel 1 — erfüllt die 60-Tage-Regel

Sie verbringen 75 Tage in Zypern, mieten dort ganzjährig eine Wohnung und sind Geschäftsführer einer zyprischen Gesellschaft. In keinem anderen Land verbringen Sie mehr als 183 Tage, und Sie sind nirgendwo sonst steuerlich ansässig. Sie erfüllen alle vier Bedingungen und sind damit nach der 60-Tage-Regel in Zypern steuerlich ansässig.

Beispiel 2 — genug Tage, aber keine Bindungen

Sie verbringen 90 Urlaubstage in Zypern, haben dort aber kein Zuhause, keine Anstellung, kein Unternehmen und kein Amt. Die Tageszahl erreichen Sie, doch Sie scheitern an den Bedingungen zu ständigem Wohnsitz und Unternehmen/Anstellung/Amt — Sie erfüllen die 60-Tage-Regel also nicht.

Beispiel 3 — anderswo ansässig

Sie erfüllen jede zyprische Bedingung, haben aber zugleich 200 Tage in einem anderen Land verbracht und sind dort steuerlich ansässig. Weil Sie in einem anderen Staat steuerlich ansässig sind und 183 Tage im Ausland überschreiten, steht Ihnen die 60-Tage-Regel für dieses Jahr nicht zur Verfügung.

Ausnahmen und Sonderfälle

  • Die Verbindung endet mitten im Jahr. Enden Ihr zyprisches Unternehmen, Ihre Anstellung oder Ihr Amt im Laufe des Jahres, sind Sie für den Rest dieses Jahres nach dieser Regel nicht mehr steuerlich ansässig.
  • Die übliche 183-Tage-Regel gilt weiterhin. Verbringen Sie mehr als 183 Tage in Zypern, sind Sie unabhängig von den vier Bedingungen steuerlich ansässig — die 60-Tage-Regel wird dann schlicht nicht benötigt.
  • Der Non-Dom-Status ist eigenständig. Nach der 60-Tage-Regel ansässig zu sein erlaubt es Ihnen, Non-Dom-Vorteile zu beanspruchen (etwa die Befreiung von der Special Defence Contribution auf Dividenden und Zinsen), doch der Non-Dom-Status hat eigene Voraussetzungen und tritt nicht automatisch ein.
  • Achten Sie auf die Tests anderer Staaten. Dass Sie anderswo nicht steuerlich ansässig sind, müssen Sie selbst nachweisen — ein anderer Staat kann Sie nach eigenen Regeln dennoch als ansässig behandeln, was die dritte Bedingung bricht.

Häufige Irrtümer

  • „60 Tage genügen.“ Falsch — die Tageszahl ist eine von vier Bedingungen. Ohne das Zuhause, die Verbindung nach Zypern und das Fehlen einer Ansässigkeit anderswo erfüllen Sie die Regel nicht.
  • „Sie verschafft mir die Non-Dom-Steuervorteile von selbst.“ Ansässigkeit und Non-Dom-Status sind zwei verschiedene Dinge; die Regel öffnet die Tür zu Non-Dom-Vorteilen, gewährt sie aber nicht automatisch.
  • „Ich kann an zwei Orten steuerlich ansässig sein und sie trotzdem nutzen.“ Nein — eine Kernbedingung ist, dass Sie in diesem Jahr in keinem anderen Staat steuerlich ansässig sind.
  • „Die Tage können sich beliebig über rollierende 12 Monate verteilen.“ Gezählt wird über das Kalenderjahr, vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.
60-Tage-Regel Zypern: CheckAlle vier Bedingungen des 60-Tage-Wegs zur steuerlichen Ansässigkeit auf Zypern auf einen Blick geprüft.Rechner zur 183-Tage-RegelZählen Sie Ihre Tage in einem Land gegen eine Schwelle zur Steueransässigkeit.

Häufige Fragen

Nein. Sechzig Tage sind eine Untergrenze, nicht der ganze Test. Sie dürfen außerdem nirgendwo sonst steuerlich ansässig sein, in keinem anderen einzelnen Staat mehr als 183 Tage verbringen, müssen in Zypern einen ständigen Wohnsitz unterhalten und im Laufe des Jahres eine geschäftliche, berufliche oder Amtsverbindung nach Zypern haben.

Die 183-Tage-Regel macht Sie automatisch in Zypern steuerlich ansässig, sobald Sie mehr als 183 Tage dort verbringen, ohne weitere Bedingungen. Die 60-Tage-Regel ist eine Alternative mit niedrigerer Schwelle für international mobile Menschen, die nirgendwo sonst steuerlich ansässig sind, kommt aber mit vier zusätzlichen Voraussetzungen.

Nicht automatisch. Steuerliche Ansässigkeit und Non-Dom-Status sind zweierlei. Wer nach der 60-Tage-Regel ansässig wird, kann Non-Dom-Vorteile geltend machen — etwa die Befreiung von der Special Defence Contribution auf Dividenden und Zinsen —, doch der Non-Dom-Status hat eigene Voraussetzungen.

Eine Wohnung oder ein Haus in Zypern, das Sie besitzen oder mieten und das Ihnen während des gesamten Steuerjahres zur Verfügung steht. Es muss das ganze Jahr über unterhalten werden, zusätzlich zur Tageszählung und zur geschäftlichen, beruflichen oder Amtsverbindung.

Sie erfüllen die 60-Tage-Regel für den Rest dieses Jahres nicht mehr. Die geschäftliche, berufliche oder Amtsverbindung muss zu irgendeinem Zeitpunkt im Jahr bestehen; endet sie, endet die Ansässigkeit nach dieser Regel für den Rest des Jahres.

Über das Kalenderjahr, vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Sie addieren jeden anrechenbaren Tag in Zypern in diesem Zeitraum, um zu sehen, ob Sie 60 erreichen.

Vier Bedingungen, alle im selben Kalenderjahr: (1) mindestens 60 Tage in Zypern, (2) höchstens 183 Tage in einem anderen einzelnen Staat, (3) keine Steueransässigkeit anderswo und (4) ein zyprisches Unternehmen, eine Anstellung in Zypern oder ein Mandat in einer in Zypern steuerlich ansässigen Gesellschaft, dazu ein ständiger Wohnsitz in Zypern, den Sie besitzen oder mieten.

Nicht domizilierte Steueransässige zahlen keine Special Defence Contribution, was praktisch 0 % zyprische Steuer auf Dividenden und die meisten Zinseinkünfte für 17 Jahre bedeutet. Auf Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren fällt in Zypern ebenfalls keine Steuer an, und wer erstmals eine Anstellung in Zypern annimmt, kann sich für eine 50-prozentige Einkommensteuerbefreiung auf Gehälter oberhalb der gesetzlichen Schwelle qualifizieren.

Registrieren Sie sich beim zyprischen Finanzamt und beantragen Sie anschließend eine Ansässigkeitsbescheinigung (Tax Residency Certificate) mit Nachweisen: Ein- und Ausreisedaten oder Bordkarten für 60 Tage oder mehr, Ihr Mietvertrag oder Grundbuchauszug, Ihr Arbeitsvertrag oder Gesellschaftsunterlagen sowie eine Erklärung, dass Sie anderswo nicht steuerlich ansässig waren. Ein laufend geführtes Tagesprotokoll macht das unkompliziert.

Genau dafür ist sie gedacht. Solange kein anderer einzelner Staat 184 Tage erreicht und keiner Sie nach eigenen Regeln als steuerlich ansässig behandelt, können Sie den Rest des Jahres über viele Länder verteilen. Achten Sie genau auf die zweite Bedingung — ein Basisland beim langsamen Reisen nähert sich schneller den 183 Tagen, als man erwartet.

Häufige Fragen zu dieser Regel

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  • Erfasst Ihre Tage für diese Regel automatisch
  • Warnt Sie, bevor Sie das Limit überschreiten
  • Zählt An- und Abreisetage korrekt
  • Läuft parallel zu Ihren anderen Visa-, Steuer- und Aufenthaltsregeln
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Quellen

Verwandte Regeln

Nur zur Information. Diese Seite fasst öffentlich zugängliche Regeln allgemein verständlich zusammen und ist keine Steuer-, Rechts- oder Einwanderungsberatung. Regeln ändern sich und hängen von Ihren persönlichen Umständen ab — prüfen Sie vor jeder Entscheidung immer die oben genannte offizielle Quelle und wenden Sie sich an eine qualifizierte Fachperson.