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Rechner zur Steueransässigkeit in der Schweiz

Das Bounded-TeamKostenloser RechnerAugust 2026

Die Schweiz hat keine 183-Tage-Regel — die 30/90-Tage-Aufenthaltsregel liegt deutlich darunter. Ein Aufenthalt von 30 Tagen mit Erwerbstätigkeit oder 90 Tagen ohne Erwerbstätigkeit macht Sie nach Art. 3 DBG in der Schweiz steuerlich ansässig — und kurze Reisen ins Ausland setzen die Zählung nicht zurück. Beantworten Sie die Fragen unten, um das Ergebnis zu erhalten — und Ihre unbedenkliche Tageszahl.

1 · Your stay

Are you working (gainful activity) in Switzerland during the stay?

Remote work for a foreign employer performed on Swiss soil counts as gainful activity.

2 · The verdict

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Wie die Regel entscheidet

  • Der Wohnsitz geht vor. Lassen Sie sich mit der Absicht dauernden Verbleibens in der Schweiz niederlassen — eine Wohnung, die Familie, Ihr Leben dorthin verlegt — und Sie sind vom ersten Tag an ansässig. Auf Tageszählungen kommt es dann nie an.
  • Dann die Aufenthaltsregel. Mindestens 30 Tage bei Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder mindestens 90 Tage ohne — gezählt je Aufenthalt, und das Gesetz ordnet an, vorübergehende Unterbrechungen unbeachtet zu lassen. Der Trick mit dem Wochenende im Ausland funktioniert also nicht.
  • Arbeiten heißt: irgendwo auf Schweizer Boden arbeiten. Fernarbeit für einen ausländischen Arbeitgeber gilt als Erwerbstätigkeit — die meisten arbeitenden Besucher fallen unter die 30-Tage-Grenze, nicht unter die 90-Tage-Grenze.

Die unbedenklichen Höchstwerte liegen bei 29 Tagen mit Arbeit / 89 Tagen ohne Arbeit pro Aufenthalt — die Ansässigkeit greift genau am 30. bzw. 90. Tag, in der Regel rückwirkend ab Beginn des Aufenthalts, und zwar auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene gleichzeitig.

Ein Rechenbeispiel

Sie verbringen zehn Wochen ohne Arbeit in Verbier und fliegen alle drei Wochen für ein Wochenende nach Hause. Die kurzen Reisen sind vorübergehende Unterbrechungen — der Aufenthalt zählt als einer, überschreitet 90 Tage, und die Ansässigkeit greift trotz der Pausen. Machen Sie dieselbe Reise fünf Wochen lang im Homeoffice, holt Sie die 30-Tage-Grenze schon im ersten Monat ein. Der vollständige Leitfaden zur Regel erläutert die Zählregeln und die Grenzfälle.

Häufige Fragen

Artikel 3 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) zieht zwei Grenzen: Ein Aufenthalt von mindestens 30 Tagen bei Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder von mindestens 90 Tagen ohne Erwerbstätigkeit begründet die unbeschränkte Steuerpflicht in der Schweiz. Unabhängig davon macht Sie die Begründung eines Wohnsitzes — eine Wohnung mit der Absicht dauernden Verbleibens — vom ersten Tag an ansässig, ganz ohne Tageszählung.

Nein. Das schweizerische Landesrecht zieht die Grenze viel früher — 30 Tage, wenn Sie während des Aufenthalts arbeiten, 90 Tage, wenn nicht. Die Zahl 183 Tage erscheint nur in Doppelbesteuerungsabkommen, nicht im DBG. Rund um 183 Tage zu planen ist das teuerste Missverständnis über die Schweiz.

Nein. Das Gesetz zählt Ihren Aufenthalt „ungeachtet vorübergehender Unterbrechung“ — ein Wochenende im Ausland oder eine kurze Geschäftsreise setzt die Frist von 30 oder 90 Tagen rechtlich nicht neu in Gang. Das tut nur ein tatsächliches Ende des Aufenthalts.

Ja. Erwerbstätigkeit wird weit verstanden: unselbstständige Arbeit, selbstständige Tätigkeit und Fernarbeit, die Sie während Ihrer körperlichen Anwesenheit in der Schweiz verrichten, zählen alle. Wer von einem Schweizer Chalet aus für einen ausländischen Arbeitgeber arbeitet, fällt unter die 30-Tage-Grenze, nicht unter die 90-Tage-Grenze.

29 Tage pro Aufenthalt, wenn Sie dabei arbeiten, 89 Tage, wenn Sie wirklich nicht arbeiten — die Steuerpflicht greift genau am 30. bzw. 90. Tag. Und nur, wenn Sie keinen Wohnsitz begründet haben: eine Wohnung mit der Absicht dauernden Verbleibens macht Sie unabhängig von jeder Zählung vom ersten Tag an ansässig.

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Diese Regel verfolgen Sie automatischinBounded

  • Erfasst Ihre Tage für diese Regel automatisch
  • Warnt Sie, bevor Sie das Limit überschreiten
  • Zählt An- und Abreisetage korrekt
  • Läuft parallel zu Ihren anderen Visa-, Steuer- und Aufenthaltsregeln
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Quellen

Nur zur Information. Dieser Rechner ist eine Planungshilfe auf Grundlage öffentlich zugänglicher Regeln und keine steuerliche, rechtliche oder einwanderungsrechtliche Beratung. Grenzbeamte und Steuerbehörden entscheiden letztverbindlich — prüfen Sie Ihr Vorgehen stets anhand der oben verlinkten offiziellen Quellen und mit einer qualifizierten Fachperson, bevor Sie handeln.