VAE — 90-Tage-Steueransässigkeit
Zusammenfassung
- Tagesschwelle
- 90 Tage
- Zeitfenster
- Beliebige 12 aufeinanderfolgende Monate
- Zusätzlich erforderlich
- Wohnstätte + Einkünfte in den VAE
- Wirkung
- Steueransässigkeit in den VAE (natürliche Person)
- Rechtsgrundlage
- Kabinettsbeschluss Nr. 85 von 2022
Eine natürliche Person wird nach der 90-Tage-Regel zum Steueransässigen der VAE, indem sie über einen Zeitraum von 12 Monaten lediglich 90 Tage in den VAE verbringt — vorausgesetzt, sie besitzt zugleich eine Aufenthaltserlaubnis (oder die Staatsangehörigkeit der VAE bzw. eines GCC-Staates), hält eine ständige Wohnstätte in den VAE verfügbar und übt dort eine Anstellung oder ein Gewerbe aus. Das ist die mittlere Stufe der Ansässigkeitstests der VAE: 183 Tage qualifizieren allein über die Anwesenheit, während 90 Tage nur qualifizieren, wenn die zusätzlichen Bedingungen zu Wohnstätte und Einkünften sämtlich erfüllt sind.
Für wen es gilt
Der 90-Tage-Weg ist besonders relevant, wenn Sie:
- Expat oder Unternehmer mit VAE-Aufenthaltsvisum sind, teilweise im Ausland leben, aber eine Basis in den VAE behalten.
- Unternehmer oder Arbeitnehmer sind, dessen Einkünfte aus den VAE stammen und der eine Wohnung besitzt oder mietet, die ihm das ganze Jahr über zur Verfügung steht.
- Vielreisender sind und eine Steueransässigkeitsbescheinigung möchten, um Abkommensentlastungen zu beanspruchen oder zu belegen, dass Sie in einem Hochsteuerland nicht mehr ansässig sind.
Sie gilt für natürliche Personen. Beim Test geht es nicht um die Staatsbürgerschaft: Staatsangehörige der VAE oder eines GCC-Staates qualifizieren über die Staatsangehörigkeit, alle anderen über eine gültige VAE-Aufenthaltserlaubnis.
Die Regel — und warum es sie gibt
Nach dem Kabinettsbeschluss Nr. 85 von 2022 und den Hinweisen der Federal Tax Authority ist eine natürliche Person nach dem 90-Tage-Test in den VAE steuerlich ansässig, wenn sie innerhalb eines maßgeblichen 12-Monats-Zeitraums alle folgenden Voraussetzungen erfüllt:
- Sie ist insgesamt mindestens 90 Tage physisch in den VAE anwesend.
- Sie ist Staatsangehörige der VAE oder eines GCC-Staates oder besitzt eine gültige VAE-Aufenthaltserlaubnis.
- Sie hat eine ständige Wohnstätte in den VAE — im Eigentum oder gemietet, ihr durchgehend verfügbar.
- Sie übt in den VAE eine Anstellung oder ein Gewerbe aus.
Warum es sie gibt: Vor 2023 hatten die VAE keine formale Definition der Steueransässigkeit natürlicher Personen, was es Ansässigen erschwerte, Entlastungen nach Doppelbesteuerungsabkommen zu beanspruchen. Die 90-Tage-Regel gibt tatsächlich verbundenen Ansässigen — jenen mit Wohnstätte und wirtschaftlicher Bindung im Land — eine niedrigere, praxistaugliche Schwelle, während die Bedingungen zu Wohnstätte und Einkünften reines Tagezählen durch Personen ohne echte Bindungen verhindern.
Die Tage zählen
Die FTA zählt die physische Anwesenheit, und jeder Teil eines in den VAE verbrachten Tages zählt in der Regel als voller Tag. Die Mechanik ist:
- 1Zählen Sie jeden Tag oder Teiltag, an dem Sie physisch in den VAE anwesend sind, einschließlich An- und Abreisetag.
- 2Die Tage müssen nicht aufeinanderfolgen — sie werden über den 12-Monats-Zeitraum addiert.
- 3Maßgeblich ist ein beliebiges Fenster von 12 aufeinanderfolgenden Monaten, nicht zwingend das Kalenderjahr.
- 490 Tage in diesem Fenster zu erreichen erfüllt den Test, sofern zugleich die Bedingungen zu Wohnstätte und Einkünften vorliegen.
Weil das Fenster rollierende 12 Monate umfasst, führen Sie einen laufenden Zwischenstand, statt zum 1. Januar zurückzusetzen — der kostenlose 183-Tage-Rechner kann Ihre VAE-Tage über alle Reisen in einem beliebigen rollierenden Fenster summieren. Unabhängig davon macht ein Aufenthalt von 183 Tagen oder mehr in den VAE innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums Sie allein aufgrund der Tageszählung steuerlich ansässig, ohne Anforderungen an Wohnstätte oder Einkünfte.
Beispiele
Beispiel 1 — alle Voraussetzungen erfüllt
Sie besitzen ein VAE-Aufenthaltsvisum, mieten in Dubai eine Wohnung, die Ihnen das ganze Jahr zur Verfügung steht, und führen ein in den VAE lizenziertes Unternehmen. Über das Jahr verbringen Sie 110 Tage im Land. Sie erfüllen die Tageszählung, die Wohnstätten- und die Einkünftebedingung und sind damit nach der 90-Tage-Regel Steueransässiger der VAE.
Beispiel 2 — genug Tage, aber keine qualifizierende Bindung
Sie besuchen die VAE 100 Tage als Tourist, ohne Aufenthaltserlaubnis, ohne ständige Wohnstätte und ohne Einkünfte aus den VAE. Sie überschreiten die 90-Tage-Zählung, verfehlen aber jede weitere Voraussetzung, sodass der 90-Tage-Weg nicht greift. Ansässig würden Sie nur durch das Erreichen der gesonderten 183-Tage-Anwesenheitsschwelle.
Beispiel 3 — Wohnstätte und Einkünfte, aber zu wenige Tage
Sie behalten Aufenthaltserlaubnis, eine gemietete Wohnung in Abu Dhabi und ein VAE-Gehalt, sind aber ins Ausland entsandt und verbringen dieses Jahr nur 60 Tage in den VAE. Sie haben die Bindung über Wohnstätte und Einkünfte, bleiben aber unter 90 Tagen und qualifizieren daher für diesen Zeitraum nicht nach dieser Regel.
Ausnahmen und Sonderfälle
- Die Bindung über Wohnstätte und Einkünfte ist unverzichtbar. 90 Tage allein bewirken nichts — die ständige Wohnstätte und die Anstellung oder das Gewerbe in den VAE müssen im selben Zeitraum beide vorliegen.
- Der 183-Tage-Auffangweg. Verfehlen Sie eine der 90-Tage-Voraussetzungen, können Sie dennoch ansässig sein, indem Sie im 12-Monats-Fenster an 183 Tagen oder mehr anwesend sind — dieser Weg stellt keine Anforderungen an Wohnstätte oder Einkünfte.
- Abkommensrechtliche Tie-Breaker. Sind Sie auch in einem anderen Land ansässig, wendet das einschlägige Doppelbesteuerungsabkommen Tie-Breaker-Regeln an (ständige Wohnstätte, Mittelpunkt der Lebensinteressen, gewöhnlicher Aufenthalt, Staatsangehörigkeit), um Ihre abkommensrechtliche Ansässigkeit zu bestimmen.
- Die Bescheinigung ist ein gesonderter Schritt. Den Test zu erfüllen führt nicht automatisch zur Ausstellung einer Steueransässigkeitsbescheinigung — Sie müssen sie bei der FTA beantragen und Belege für den konkreten Zeitraum vorlegen.
Häufige Irrtümer
- „90 Tage allein machen mich zum Steueransässigen der VAE.“ Falsch — ohne Aufenthaltserlaubnis, ständige Wohnstätte und Einkünfte aus den VAE greift der 90-Tage-Weg nicht.
- „Steueransässigkeit in den VAE bedeutet, dass ich dort Einkommensteuer zahle.“ Falsch — es gibt keine Einkommensteuer für natürliche Personen; bei der Ansässigkeit geht es um Abkommenszugang und den Nachweis der Nichtansässigkeit anderswo.
- „Sie beginnt jedes Kalenderjahr neu.“ Falsch — das Fenster umfasst beliebige rollierende 12 Monate, die Zählung kann also über den Jahreswechsel hinweg laufen.
- „Eine VAE-Bescheinigung beendet den Anspruch meines alten Landes.“ Falsch — Ihr früheres Land wendet seine eigenen Ansässigkeitstests an, und doppelte Ansässigkeit wird durch das Abkommen gelöst, nicht allein durch die Bescheinigung.
Häufige Fragen
Ja — aber nur, wenn Sie zusätzlich eine gültige VAE-Aufenthaltserlaubnis besitzen (oder Staatsangehöriger der VAE bzw. eines GCC-Staates sind), eine ständige Wohnstätte in den VAE verfügbar halten und dort eine Anstellung oder ein Gewerbe ausüben. 90 Tage allein bewirken nichts; alle Voraussetzungen müssen zusammen erfüllt sein.
Der 183-Tage-Test qualifiziert allein über die physische Anwesenheit, ohne Anforderungen an Wohnstätte oder Einkünfte. Der 90-Tage-Test hat eine niedrigere Tagesschwelle, fügt aber die Bedingungen der ständigen Wohnstätte und der Einkünfte aus den VAE hinzu. Sie sind steuerlich ansässig, wenn Sie einen der beiden Wege erfüllen.
Nein. Die VAE erheben keine Einkommensteuer von natürlichen Personen, die Steueransässigkeit begründet also keine VAE-Steuerlast. Der wesentliche Vorteil ist die Berechtigung zu einer Steueransässigkeitsbescheinigung, mit der Sie Zugang zu den Doppelbesteuerungsabkommen der VAE erhalten und belegen können, dass Sie nicht anderswo ansässig sind.
Es handelt sich um einen beliebigen Zeitraum von 12 aufeinanderfolgenden Monaten, nicht zwingend vom 1. Januar bis 31. Dezember. Weil das Fenster an jedem Datum beginnen kann, ist es am sichersten, einen rollierenden Zwischenstand zu führen, statt die Zählung zu jedem neuen Jahr zurückzusetzen.
Nicht automatisch. Ihr früheres Land wendet seine eigenen Ansässigkeitstests an, und Sie können an zwei Orten gleichzeitig steuerlich ansässig sein. Besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen, entscheiden dessen Tie-Breaker-Regeln, welches Land den vorrangigen Anspruch hat.
Sie beantragen bei der Federal Tax Authority eine Steueransässigkeitsbescheinigung und stützen den Antrag auf Ein- und Ausreisedaten, Ihre Aufenthaltserlaubnis, den Nachweis einer ständigen Wohnstätte (Eigentumsurkunde oder Mietvertrag) sowie Belege für Ihre Anstellung oder Ihr Unternehmen in den VAE. Führen Sie Reiseaufzeichnungen, um die 90 Tage belegen zu können.
Ja — für inländische Zwecke kann eine Bescheinigung auf Grundlage des 90-Tage-Tests ausgestellt werden, wenn Sie zusätzlich eine Aufenthaltserlaubnis (oder die Staatsangehörigkeit der VAE bzw. eines GCC-Staates), eine ständige Wohnstätte und eine Anstellung oder ein Unternehmen in den VAE haben. Für Abkommenszwecke ist zu beachten, dass manche Abkommenspartner den 183-Tage-Standard erwarten; prüfen Sie das konkrete Abkommen, bevor Sie sich auf den 90-Tage-Weg verlassen.
Diese Regel verfolgen Sie automatischin
Bounded
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- Zählt An- und Abreisetage korrekt
- Läuft parallel zu Ihren anderen Visa-, Steuer- und Aufenthaltsregeln
Quellen
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Nur zur Information. Diese Seite fasst öffentlich zugängliche Regeln allgemein verständlich zusammen und ist keine Steuer-, Rechts- oder Einwanderungsberatung. Regeln ändern sich und hängen von Ihren persönlichen Umständen ab — prüfen Sie vor jeder Entscheidung immer die oben genannte offizielle Quelle und wenden Sie sich an eine qualifizierte Fachperson.