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Neuseeland — Staatsbürgerschaft (1.350 Tage in 5 Jahren)

The Bounded TeamStaatsbürgerschaftAugust 2026

Zusammenfassung

Schwelle
≥1.350 Tage
Zeitfenster
Die 5 Jahre vor der Antragstellung
Untergrenze pro Jahr
≥240 Tage in jedem der 5 Jahre
Anrechenbare Tage
Nur Tage mit Aufenthaltsstatus
Rechtsgrundlage
Citizenship Act 1977, s 8

Die Einbürgerung in Neuseeland setzt mindestens 1.350 Tage körperliche Anwesenheit in Neuseeland während der 5 Jahre unmittelbar vor der Antragstellung voraus — und darin mindestens 240 Tage in jedem dieser 5 Jahre. Angerechnet werden nur Tage, an denen Sie Aufenthaltsstatus (das Recht auf unbefristeten Aufenthalt) hatten. Sowohl die Gesamtzahl als auch die jährliche Untergrenze müssen erfüllt sein.

Für wen sie gilt

Besonders wichtig ist das, wenn Sie:

  • ein Resident-Visum halten, die Einbürgerung anstreben und beruflich oder familiär viel reisen.
  • neu zugezogen sind und den frühestmöglichen Termin planen, an dem ein qualifizierender 5-Jahres-Zeitraum vorliegt.
  • Ihre ersten Jahre in Neuseeland mit Arbeits- oder Studienvisum verbracht haben — diese Tage zählen nicht.
  • viel reisen und riskieren, in einem einzelnen Jahr unter 240 Tage zu fallen und damit die Wartezeit zurückzusetzen.

Die Regel — und warum es sie gibt

Abschnitt 8(2) des Citizenship Act 1977 legt die Anwesenheitsanforderung für die Einbürgerung fest:

  • Die Gesamtzahl: mindestens 1.350 Tage in Neuseeland während der 5 Jahre unmittelbar vor dem Antrag — im Schnitt also rund 270 Tage pro Jahr.
  • Die Untergrenze: mindestens 240 Tage in jedem dieser 5 Jahre — ein starkes Jahr lässt sich nicht gegen ein schwaches aufrechnen.
  • Die Statusbedingung: Für beide Zahlen zählen nur Tage, an denen Sie zum unbefristeten Aufenthalt berechtigt waren, also Aufenthaltsstatus hatten.

Warum es sie gibt: Die Staatsbürgerschaft ist für Menschen gedacht, deren Leben tatsächlich in Neuseeland stattfindet. Die jährliche Untergrenze verhindert, dass lange Abwesenheiten durch ein einzelnes intensives Jahr überdeckt werden, und die Statusbedingung stellt sicher, dass die anrechenbare Zeit als niedergelassene Person und nicht als Besucher verbracht wurde.

Tage zählen

  1. 1Legen Sie das Zeitfenster fest: die 5 Jahre unmittelbar vor Ihrem geplanten Antragsdatum.
  2. 2Zählen Sie nur Tage mit Aufenthaltsstatus - Tage mit befristeten Visa sind ausgeschlossen.
  3. 3Prüfen Sie die Gesamtzahl: mindestens 1.350 anrechenbare Tage im gesamten Zeitfenster.
  4. 4Prüfen Sie die Untergrenze: mindestens 240 anrechenbare Tage in jedem der fünf 12-Monats-Blöcke.
  5. 5Fällt ein Jahr zu kurz aus, verschieben Sie das Antragsdatum, bis ein 5-Jahres-Zeitraum vorliegt, in dem beide Bedingungen erfüllt sind.

Beispiele

Beispiel 1 — komfortabel erfüllt

Sie haben seit sechs Jahren Aufenthaltsstatus und verbringen etwa 300 Tage pro Jahr in Neuseeland. Jeder aktuelle 5-Jahres-Zeitraum ergibt rund 1.500 Tage insgesamt, jedes Jahr über 240 — Sie erfüllen die Anwesenheitsanforderung.

Beispiel 2 — die Falle des schwachen Jahres

Vier Jahre mit je 320 Tagen, dann ein Jahr im Ausland mit nur 150 Tagen in Neuseeland: Die Gesamtzahl (1.430) passt, aber das Jahr mit 150 Tagen bricht die 240-Tage-Untergrenze. Sie müssen warten, bis dieses Jahr aus dem Zeitfenster herausfällt.

Beispiel 3 — Tage vor dem Aufenthaltsstatus zählen nicht

Sie haben drei Jahre mit einem Arbeitsvisum in Neuseeland gelebt und vor zwei Jahren Aufenthaltsstatus erhalten. Nur die letzten zwei Jahre zählen — Sie brauchen also noch rund drei weitere Jahre anrechenbarer Anwesenheit, bis ein gültiges Zeitfenster vorliegt.

Ausnahmen und Sonderfälle

  • Ministerielles Ermessen. In engen Grenzen (z. B. Dienst der Krone im Ausland) kann Zeit außerhalb Neuseelands als Anwesenheit gewertet werden — eine Ausnahme, kein Planungsinstrument.
  • Teiltage. An- und Abreisetage, die teilweise in Neuseeland verbracht werden, gelten als Anwesenheitstage — prüfen Sie Ihre Reisehistorie aber vor der Antragstellung gegen die Airline-Unterlagen.
  • Anwesenheit ist nicht die ganze Prüfung. Sie müssen außerdem beabsichtigen, weiterhin in Neuseeland zu leben, von gutem Charakter sein und über ausreichende Englischkenntnisse verfügen.
  • Andere Wege, andere Regeln. Die Staatsbürgerschaft durch Abstammung oder durch Geburt hat eigene Kriterien — die 1.350-Tage-Regel gilt speziell für die Einbürgerung auf Antrag.

Häufige Missverständnisse

  • "1.350 Tage sind alles, was ich brauche." Die jährliche Untergrenze zählt genauso — ein Jahr unter 240 Tagen blockiert den Antrag unabhängig von der Gesamtzahl.
  • "Meine gesamte Zeit in Neuseeland zählt." Nur Tage mit Aufenthaltsstatus zählen — Jahre mit Arbeits- oder Studienvisum bringen nichts.
  • "Es sind fünf Kalenderjahre." Das Zeitfenster sind die 5 Jahre unmittelbar vor Ihrem Antragsdatum, rückwärts von diesem gerechnet.
  • "Ein kurzes Unterschreiten der Untergrenze kann erlassen werden." Ermessen gibt es nur in wirklich außergewöhnlichen Fällen — planen Sie mit den strikten Zahlen.

Häufige Fragen

Mindestens 1.350 Tage körperliche Anwesenheit in den 5 Jahren unmittelbar vor Ihrem Antrag — und darin mindestens 240 Tage in jedem dieser 5 Jahre. Beide Bedingungen müssen erfüllt sein.

Nein. Nur Tage, an denen Sie das Recht auf unbefristeten Aufenthalt hatten — also Aufenthaltsstatus über ein Resident- oder Permanent-Resident-Visum —, zählen für die Anforderung. Tage mit Arbeits-, Studien- oder Besuchsvisum zählen nicht.

Rückwärts vom Tag der Antragstellung: Das Department of Internal Affairs zählt Ihre Anwesenheit in den 5 Jahren unmittelbar vor dem Antragsdatum und prüft die Untergrenze von 240 Tagen in jedem der fünf 12-Monats-Blöcke.

Dann erfüllen Sie die Voraussetzungen noch nicht, selbst bei 1.350 Tagen insgesamt — jedes der 5 Jahre braucht mindestens 240 Tage. In der Praxis warten Sie, bis ein rollierender 5-Jahres-Zeitraum vorliegt, in dem beide Bedingungen erfüllt sind.

Der zuständige Minister hat in Ausnahmefällen begrenztes Ermessen — etwa wenn Zeiten im Ausland im Dienst der Krone als Anwesenheit gewertet werden. Für normale Antragstellende gilt: Planen Sie mit den strikten Zahlen.

Neben der Anwesenheit: Aufenthaltsstatus, die Absicht, weiterhin in Neuseeland zu leben, guter Charakter (good character) und ausreichende Englischkenntnisse. Die Tageszählung ist nur der nachverfolgbare Teil der Prüfung.

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Quellen

Verwandte Regeln

Nur zur Information. Diese Seite fasst öffentlich zugängliche Regeln allgemein verständlich zusammen und ist keine Steuer-, Rechts- oder Einwanderungsberatung. Regeln ändern sich und hängen von Ihren persönlichen Umständen ab — prüfen Sie vor jeder Entscheidung immer die oben genannte offizielle Quelle und wenden Sie sich an eine qualifizierte Fachperson.