Zypern: Regeln zur Tageszählung
Zypern wendet einige der meistgesuchten Tageszählregeln Europas an. Seine 60-Tage-Regel lässt international mobile Menschen mit nur 60 Tagen pro Jahr steuerlich ansässig werden — mit Non-Dom-Vorteilen —, sofern vier weitere Bedingungen erfüllt sind. Die Einbürgerungsregeln gehen in die andere Richtung: im Regelfall 7 Jahre Aufenthalt (3–4 auf dem Schnellweg für hoch qualifizierte Beschäftigte), mit höchstens 90 Tagen im Ausland im letzten Qualifikationsjahr.
Jede Seite unten behandelt eine zyprische Regel verständlich — die Schwellen, die vier Voraussetzungen der 60-Tage-Regel, die Jahre des Schnellwegs — mit Links zu den amtlichen Hinweisen des zyprischen Tax Department und des Zivilregisters.
Häufige Fragen
Ein Weg zur Steueransässigkeit in Zypern für Menschen, die nirgends sonst steuerlich ansässig sind: mindestens 60 Tage im Kalenderjahr in Zypern, nicht mehr als 183 Tage in irgendeinem anderen einzelnen Land, ein zyprisches Unternehmen, eine Anstellung oder ein Geschäftsführermandat und eine dort gehaltene ständige Wohnstätte. Alle vier Bedingungen müssen im selben Jahr erfüllt sein.
Zwei Wege: die automatische 183-Tage-Regel (mehr als 183 Tage in Zypern im Kalenderjahr, ohne weitere Bedingungen) oder die 60-Tage-Regel mit ihren vier zusätzlichen Voraussetzungen — nirgends sonst ansässig, unter 184 Tagen in jedem anderen Land, eine wirtschaftliche Verbindung zu Zypern und eine ständige Wohnstätte in Zypern.
Nur auf dem Schnellweg für hoch qualifizierte Beschäftigte von Unternehmen mit ausländischen Interessen: 3 Jahre Aufenthalt mit Griechisch auf Niveau B1 oder 4 Jahre mit A2. Der Regelweg sind 7 Jahre kumulierten Aufenthalts. Beide verlangen ein durchgehendes letztes Jahr mit höchstens 90 Tagen im Ausland.
Nicht domizilierte Steueransässige zahlen keine Special Defence Contribution — in der Praxis 0 % zyprische Steuer auf die meisten Dividenden- und Zinseinkünfte für 17 Jahre — plus keine Steuer auf Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren und eine möglicherweise 50-prozentige Einkommensteuerbefreiung für höhere Gehälter aus einer ersten Beschäftigung.