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Vereinigtes Königreich — Split Year Treatment (Zuzug oder Wegzug im Laufe des Jahres)

The Bounded TeamSteuerliche AnsässigkeitSeptember 2026

Zusammenfassung

Wirkung
Teilt ein Steuerjahr in einen UK-Teil und einen Auslandsteil
Zugangswege
8 Fälle — 3 beim Wegzug, 5 beim Zuzug
Voraussetzung
Nach dem SRT für das Jahr im Vereinigten Königreich ansässig
Zeitraum
Britisches Steuerjahr, 6. April–5. April
Angabe
SA109 Residence-Seiten (Fallnummer + Teilungsdatum)
Behörde
HMRC (RDR3 Abschnitt 5, RDRM12000)

Der britische Statutory Residence Test entscheidet die Ansässigkeit für ein ganzes Steuerjahr — eine Ansässigkeit für nur einen Teil des Jahres kennt der Test selbst nicht. Das Split Year Treatment ist die Korrektur: Sind Sie in einem Jahr ansässig, in dem Sie tatsächlich zuziehen oder wegziehen, und passen Sie in einen der acht Fälle, wird das Jahr in einen UK-Teil (besteuert wie ein Ansässiger mit dem Welteinkommen) und einen Auslandsteil (besteuert im Wesentlichen wie ein Nicht-Ansässiger) geteilt. Es ist weder Wahlrecht noch Kulanz — entweder ein Fall greift oder nicht — und es macht aus einem nicht ansässigen Jahr nie ein ansässiges.

Für wen es gilt

Split Year Treatment ist relevant, wenn Sie innerhalb eines Steuerjahres:

  • ins Ausland ziehen, um eine Vollzeitstelle anzutreten (oder einem Partner folgen, der das tut);
  • das Vereinigte Königreich endgültig verlassen und Ihre dortige Wohnung aufgeben;
  • ins Vereinigte Königreich kommen, um dort Vollzeit zu arbeiten oder nach einer Zeit im Ausland dort zu leben;
  • nach einer Vollzeittätigkeit im Ausland ins Vereinigte Königreich zurückkehren.

Es gilt nur für natürliche Personen und nur für Jahre, in denen Sie nach dem SRT ansässig sind. Sagt der SRT, dass Sie das ganze Jahr nicht ansässig waren, gibt es nichts zu teilen.

Die acht Fälle

Wegzug aus dem Vereinigten Königreich (Fälle 1–3)

Für alle drei müssen Sie im vorangegangenen Steuerjahr ansässig gewesen sein und im folgenden Steuerjahr nicht ansässig sein.

  1. 1Fall 1 — Beginn einer Vollzeittätigkeit im Ausland. Sie beginnen, im Ausland in ausreichendem Umfang zu arbeiten (durchschnittlich 35+ Stunden pro Woche), und halten von diesem Datum bis zum 5. April UK-Tage und UK-Arbeitstage innerhalb von Grenzen, die aus den üblichen 90 Tagen / 30 Arbeitstagen gekürzt werden. Der Auslandsteil beginnt am Tag des Arbeitsbeginns im Ausland.
  2. 2Fall 2 — Partner einer Person nach Fall 1. Sie folgen einem Ehe-, Lebens- oder eingetragenen Partner, der Fall 1 erfüllt (in diesem oder im Vorjahr), und haben entweder keine UK-Wohnung oder verbringen mehr Zeit in Ihrer Wohnung im Ausland. Teilungsdatum ist das spätere von Partnerdatum und Ihrem Umzug.
  3. 3Fall 3 — Aufgabe jeder Wohnung im Vereinigten Königreich. Sie hatten zu Jahresbeginn eine UK-Wohnung und danach keine mehr; ab diesem Datum verbringen Sie weniger als 16 Tage im Vereinigten Königreich, und innerhalb von sechs Monaten sind Sie anderswo steuerlich ansässig, haben dort Ihre einzige Wohnung oder sind dort an jedem Tag um Mitternacht anwesend. Der Auslandsteil beginnt an dem Tag, an dem Sie keine UK-Wohnung mehr haben.

Zuzug ins Vereinigte Königreich (Fälle 4–8)

Für alle fünf müssen Sie im vorangegangenen Steuerjahr nicht ansässig gewesen sein. Der UK-Teil beginnt am Teilungsdatum und läuft bis zum 5. April.

  1. 1Fall 4 — Beginn einer einzigen Wohnung im Vereinigten Königreich. Bis zum Teilungsdatum hatten Sie keine UK-Wohnung (oder erfüllten bis dahin den Sufficient-Ties-Test nicht); ab dann ist Ihre einzige Wohnung im Vereinigten Königreich und bleibt es bis Jahresende.
  2. 2Fall 5 — Beginn einer Vollzeittätigkeit im Vereinigten Königreich. Sie beginnen einen 365-Tage-Zeitraum ausreichender UK-Arbeit ohne erhebliche Unterbrechung und hatten vor dem Startdatum keine ausreichenden UK-Bindungen.
  3. 3Fall 6 — Ende einer Vollzeittätigkeit im Ausland. Sie beenden die Vollzeitarbeit im Ausland, nachdem Sie im Vorjahr über den dritten automatischen Auslandstest nicht ansässig waren, und waren in mindestens einem der vier Jahre davor im Vereinigten Königreich ansässig.
  4. 4Fall 7 — Partner einer Person nach Fall 6. Sie ziehen ins Vereinigte Königreich, um einem Partner zu folgen, der Fall 6 erfüllt (dieses oder letztes Jahr), und haben vor dem Umzug mit ihm im Ausland gelebt.
  5. 5Fall 8 — Beginn einer Wohnung im Vereinigten Königreich. Sie hatten zu Jahresbeginn keine UK-Wohnung, erwerben eine, behalten sie über das folgende Steuerjahr und hatten vor diesem Datum keine ausreichenden UK-Bindungen. Anders als bei Fall 4 dürfen Sie zusätzlich eine Wohnung im Ausland behalten.

Rangfolge. Passen mehrere Fälle, entscheidet RDR3, welcher gilt. Wegzug: Fall 1 vor Fall 2 vor Fall 3. Zuzug: Fall 6 vor Fall 5; die Fälle 4, 5 und 8 werden danach geordnet, welcher das früheste Teilungsdatum ergibt; Fall 7 steht in der HMRC-Tabelle daneben. Der gewählte Fall bestimmt das Teilungsdatum, und das Teilungsdatum bestimmt, wie viel des Jahres britisch besteuert wird.

Warum es die Regel gibt: Ohne sie schuldete jemand, der das Vereinigte Königreich im Mai verlässt, britische Steuer auf ein volles Jahr Auslandsgehalt, und jemand, der im Februar ankommt, würde auf elf Monate ausländisches Einkommen besteuert, das er verdient hat, bevor er das Land je betreten hat. Das Split Year Treatment beschränkt die Welteinkommensbesteuerung auf die Monate, in denen Sie tatsächlich im Vereinigten Königreich gelebt haben — mit strengen, überprüfbaren Bedingungen, damit sich das Jahr nicht einfach durch einen langen Urlaub teilen lässt.

Tagesgrenzen und Teilungsdatum

  1. 1Stellen Sie fest, dass Sie nach dem SRT für das Jahr ansässig sind — sonst gibt es nichts zu teilen.
  2. 2Ermitteln Sie den passenden Fall und sein Teilungsdatum: den Tag des Arbeitsbeginns im Ausland (Fall 1), den Tag der Aufgabe der UK-Wohnung (Fall 3), den Tag des Beginns von UK-Arbeit oder UK-Wohnung (Fälle 4, 5, 8) usw.
  3. 3Prüfen Sie die Tagesgrenzen des Falls. Fall 1: UK-Tage und UK-Arbeitstage im Auslandsteil müssen innerhalb der anteilig auf die verbleibenden Monate gekürzten Grenzen von 90 Tagen und 30 Arbeitstagen bleiben. Fall 3: weniger als 16 UK-Tage im Auslandsteil. Zuzugsfälle: keine ausreichenden Bindungen (nach den normalen, gekürzten SRT-Tabellen) vor dem Teilungsdatum.
  4. 4Zählen Sie Tage nach SRT-Art — ein Tag zählt, wenn Sie um Mitternacht im Vereinigten Königreich sind; Abreisetage vor Mitternacht zählen in der Regel nicht.
  5. 5Geben Sie es auf den SA109-Residence-Seiten an: Split-Year-Feld ankreuzen, Fallnummer und das Datum nennen, an dem der UK-Teil beginnt oder endet.

Die gekürzten Grenzen sind die häufigste Fehlerquelle. Ziehen Sie nach Fall 1 am 6. Oktober weg, dauert der Auslandsteil sechs Monate: Aus den 90 Tagen werden für diesen Teil rund 45, aus den 30 Arbeitstagen rund 15. Der UK-SRT-Rechner zählt Ihre Mitternachte im Vereinigten Königreich aus den Reisedaten, damit Sie den Auslandsteil gegen die gekürzte Zahl prüfen können.

Beispiele

  • Job in Dubai ab 1. September. Amira arbeitet bis August Vollzeit im Vereinigten Königreich, beginnt am 1. September eine Vollzeitstelle in Dubai und verbringt bis zum 5. April 20 Tage im Vereinigten Königreich, keine davon Arbeitstage. Sie ist für das Jahr ansässig (150+ Tage), aber Fall 1 greift: UK-Teil 6. April–31. August, Auslandsteil 1. September–5. April, und ihr Dubai-Gehalt bleibt außerhalb der britischen Steuer, sofern sie im Folgejahr nicht ansässig ist.
  • Wegzug ohne Job. Ben verkauft seine Londoner Wohnung am 15. Juli, zieht nach Portugal, wird dort im November steuerlich ansässig und besucht das Vereinigte Königreich über Weihnachten für 10 Tage. Fall 3 greift — ab 15. Juli keine UK-Wohnung, danach weniger als 16 UK-Tage, innerhalb von sechs Monaten anderswo ansässig. Hätte er die Wohnung zur Nutzung behalten, würde kein Fall passen und das ganze Jahr bliebe ansässig.
  • Zuzug für einen Job im Januar. Chloé, seit Jahren nicht ansässig, beginnt am 12. Januar eine Vollzeitstelle in London und hatte zuvor keine UK-Bindungen. Fall 5 greift: Der UK-Teil läuft vom 12. Januar bis 5. April, und ihr ausländisches Gehalt von April bis Januar ist nicht britisch steuerpflichtig, obwohl sie für das Jahr ansässig ist.

Ausnahmen & Grenzfälle

  • Nicht ansässige Jahre lassen sich nicht teilen. Macht Sie der SRT für das ganze Jahr nicht ansässig, sind Sie einfach nicht ansässig — Split Year Treatment reduziert immer nur ein ansässiges Jahr.
  • Das Folgejahr zählt. Die Wegzugsfälle verlangen Nicht-Ansässigkeit im nächsten Steuerjahr. Kommen Sie früh zurück und werden wieder ansässig, entfällt die Teilung und das Wegzugsjahr wird voll besteuert.
  • Vorübergehende Nicht-Ansässigkeit. Sind Sie fünf Jahre oder kürzer weg, werden bestimmte im Ausland erzielte Einkünfte und Gewinne — Dividenden aus Close Companies, Rentenkapitalauszahlungen, Gewinne aus vor dem Wegzug gehaltenen Vermögenswerten — im Rückkehrjahr besteuert, Split Year oder nicht.
  • Einkünfte aus britischer Quelle im Auslandsteil bleiben steuerpflichtig, nach den Regeln für Nicht-Ansässige und etwaigen Abkommensentlastungen. Mieten aus UK-Immobilien sind das gängige Beispiel.
  • Abkommen. Sind Sie für den Überschneidungszeitraum auch im anderen Land ansässig, kann dessen Abkommen mit dem Vereinigten Königreich die Einkünfte anders zuordnen als die innerstaatliche Teilung; die Abkommensposition geht vor, wenn Sie sie geltend machen.

Häufige Irrtümer

  • „Ich bin im Juni weggezogen, also war ich nur bis Juni ansässig.“ Nur, wenn ein Fall greift. Wegzug ohne Vollzeitjob im Ausland und mit weiterhin verfügbarer UK-Wohnung heißt: keine Teilung — das ganze Jahr ist ansässig.
  • „Ich kann wählen, ob ich das Jahr teile.“ Nein. Greift ein Fall, wird geteilt; greift keiner, nicht. Ihre einzige Wahl ist, es korrekt anzugeben.
  • „Beim Split Year gilt weiter die 90-Tage-Grenze.“ Die Grenzen im Auslandsteil werden anteilig zu seiner Länge gekürzt — ein sechsmonatiger Auslandsteil bekommt etwa die Hälfte.
  • „Das ist dasselbe wie nicht ansässig zu sein.“ Sie bleiben für das Jahr in den meisten Belangen ansässig; der Auslandsteil ändert nur, wie die in diesem Teil entstehenden Einkünfte besteuert werden.
Rechner zum britischen Statutory Residence TestTage, Bindungen und die automatischen Tests — die vollständige RDR3-Entscheidung in einem Durchgang.

Häufige Fragen

Eine Regel des britischen Statutory Residence Test, nach der das Steuerjahr Ihres Zuzugs oder Wegzugs in einen UK-Teil (besteuert wie ein Ansässiger) und einen Auslandsteil (besteuert wie ein Nicht-Ansässiger) geteilt werden kann. Voraussetzung ist, dass Sie nach dem SRT für das gesamte Jahr im Vereinigten Königreich ansässig sind — das Split Year Treatment trennt dann den Auslandsteil ab. Es gilt nur, wenn Sie in einen der acht Fälle passen.

Es ist kein Wahlrecht — erfüllen Sie die Bedingungen eines Falls, wird das Jahr geteilt. HMRC wendet es aber nicht von sich aus an: Sie geben es auf den Residence-Seiten (SA109) Ihrer Self-Assessment-Erklärung an, mit Fallnummer und dem Datum, an dem der UK-Teil beginnt oder endet.

Wegzug: Fall 1 Beginn einer Vollzeittätigkeit im Ausland; Fall 2 Partner einer Person nach Fall 1; Fall 3 Aufgabe jeder Wohnung im Vereinigten Königreich. Zuzug: Fall 4 Beginn einer einzigen Wohnung im Vereinigten Königreich; Fall 5 Beginn einer Vollzeittätigkeit im Vereinigten Königreich; Fall 6 Ende einer Vollzeittätigkeit im Ausland; Fall 7 Partner einer Person nach Fall 6; Fall 8 Beginn einer Wohnung im Vereinigten Königreich.

Das hängt vom Fall ab. Bei Fall 1 werden die üblichen Grenzen von 90 Tagen und 30 Arbeitstagen im Verhältnis zur Länge des Auslandsteils gekürzt. Bei Fall 3 müssen es weniger als 16 Tage im Auslandsteil sein. Bei den Zuzugsfällen gilt das Umgekehrte: Sie müssen im Vorjahr nicht ansässig gewesen sein und vor dem Teilungsdatum in der Regel wenige UK-Bindungen gehabt haben.

RDR3 legt eine Rangfolge fest. Beim Wegzug geht Fall 1 vor Fall 2, der vor Fall 3 geht. Beim Zuzug geht Fall 6 vor Fall 5, und die Fälle 4, 5 und 8 werden danach geordnet, welcher das früheste Teilungsdatum ergibt. Je früher das Datum für einen Zuziehenden, desto länger der UK-Teil — die Rangfolge kann also Ihre Steuer beeinflussen.

Nein. Im Auslandsteil werden Sie wie ein Nicht-Ansässiger besteuert: Einkünfte aus britischer Quelle wie Mieten aus UK-Immobilien oder in Großbritannien ausgeübte Arbeit bleiben steuerpflichtig, und einige Missbrauchsregeln (vorübergehende Nicht-Ansässigkeit) sehen durch die Teilung hindurch. Ausländische Einkünfte und Gewinne aus dem Auslandsteil sind in der Regel nicht britisch steuerpflichtig.

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Quellen

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Nur zur Information. Diese Seite fasst öffentlich zugängliche Regeln allgemein verständlich zusammen und ist keine Steuer-, Rechts- oder Einwanderungsberatung. Regeln ändern sich und hängen von Ihren persönlichen Umständen ab — prüfen Sie vor jeder Entscheidung immer die oben genannte offizielle Quelle und wenden Sie sich an eine qualifizierte Fachperson.