Bounded

New York — Safe Harbor (30 Tage)

The Bounded TeamSteueransässigkeitOktober 2026

Zusammenfassung

Tagesgrenze
Höchstens 30 Tage (angebrochene Tage zählen)
Zeitraum
Veranlagungsjahr (Kalenderjahr)
Zusätzlich erforderlich
Keine Wohnstätte in NY + ganzjährig eine anderswo
Gilt für
In NY Domizilierte, die anderswo leben
Folge
Besteuerung als Nichtansässiger statt als Ansässiger
Rechtsgrundlage
NY Tax Law § 605(b)(1)(A)(i)

Wer in New York domiziliert ist, wird für ein Jahr als Nichtansässiger besteuert, in dem er keine dauerhafte Wohnstätte in New York unterhält, eine dauerhafte Wohnstätte außerhalb New Yorks für das gesamte Jahr unterhält und höchstens 30 Tage in New York verbringt. Alle drei Voraussetzungen müssen für das ganze Steuerjahr vorliegen; ein 31. Tag, jede Wohnstätte in New York oder eine Lücke bei Ihrem Zuhause anderswo führen zurück zur Besteuerung des Welteinkommens als Ansässiger.

Für wen sie gilt

Besonders wichtig ist das, wenn Sie:

  • In New York domiziliert sind — Ihr rechtliches, dauerhaftes Zuhause also noch New York ist —, aber tatsächlich in einem anderen Bundesstaat oder Land ein Zuhause begründet haben.
  • Remote arbeiten, im Ruhestand oder Führungskraft sind, New York verlassen haben, aber für Familie, Geschäft oder kurze Besuche zurückkehren.
  • Weggezogen sind, Ihr domicile aber noch nicht eindeutig gewechselt haben und in der Zwischenzeit als Nichtansässiger besteuert werden möchten.

Laut Tax Department gelten dieselben Tests für die Ansässigkeit in New York City und Yonkers, mit der Stadt anstelle des Bundesstaates. Sind Sie nicht in New York domiziliert, ist diese Regel nicht die für Sie maßgebliche.

Die Regel — und warum es sie gibt

New York besteuert Domizilierte als Ansässige, sofern sie nicht alle drei Voraussetzungen von Group A oder Group B nach Tax Law § 605(b)(1)(A) und 20 NYCRR § 105.20(b) erfüllen. Group A — die 30-Tage-Regel — verlangt für das Steuerjahr, dass:

  1. 1Sie im Jahr keine dauerhafte Wohnstätte im Bundesstaat New York unterhalten haben;
  2. 2Sie während des gesamten Jahres eine dauerhafte Wohnstätte außerhalb des Bundesstaates New York unterhalten haben; und
  3. 3Sie im Jahr höchstens 30 Tage im Bundesstaat New York verbracht haben (ein angebrochener Tag ist ein Tag).

Die Beweislast für die Voraussetzungen liegt bei Ihnen. Group B, die 548-Tage-Regel, ist ein eigener Test für Menschen im Ausland (siehe FAQ oben).

Warum es sie gibt: Das domicile ist schwer abzulegen, sodass jemand noch lange nach dem Wegzug in New York domiziliert bleiben kann. Die Regel gibt tatsächlich Weggezogenen einen objektiven Weg zur Besteuerung als Nichtansässige, während die beiden Wohnstättenbedingungen verhindern, dass jemand sie mit einer Basis in New York oder ganz ohne festes Zuhause in Anspruch nimmt.

Die Tage zählen

  1. 1Zählen Sie jeden Tag in New York während des Steuerjahres (1. Januar bis 31. Dezember bei Kalenderjahr).
  2. 2Jeder angebrochene Tag zählt als voller Tag — selbst ein kurzer Besuch verbraucht einen Ihrer 30 Tage.
  3. 3Anwesenheit allein zum Einsteigen in Flugzeug, Schiff, Zug oder Bus zu einem Ziel außerhalb New Yorks oder bei der Durchreise durch New York kann außer Betracht bleiben. Bounded zählt diese Tage trotzdem mit, sein Wert kann also nur zu hoch liegen.
  4. 4Höchstens 30 Tage bei ganzjährig erfüllten Wohnstättenbedingungen halten Sie nicht ansässig; Tag 31 beendet das für dieses Jahr.

Weil die Grenze niedrig ist und Prüfer Nachweise verlangen, führen Sie zeitnahe Aufzeichnungen über jeden Tag in New York und über die Tage anderswo.

Beispiele

Beispiel 1 — die Regel greift

Sie haben Ihr Haus in Westchester verkauft, in Florida ein Zuhause gekauft, in dem Sie das ganze Jahr leben, und übernachten bei Besuchen in New York im Hotel — in diesem Jahr 22 Tage. Keine Wohnstätte in New York, eine dauerhafte Wohnstätte anderswo für das ganze Jahr und weniger als 30 Tage: Sie werden als Nichtansässiger besteuert, auch wenn New York formal noch Ihr domicile ist.

Beispiel 2 — am 31. Tag verloren

Gleiche Lage, aber ein voller Herbst mit Kundenterminen bringt Sie auf 33 Tage in New York. Die Tagesgrenze ist überschritten, die Regel scheitert für das ganze Jahr, und als Domizilierter werden Sie als Ansässiger auf Ihr Welteinkommen besteuert.

Beispiel 3 — die New Yorker Wohnung bringt sie zu Fall

Sie verbringen nur 18 Tage in New York, behalten aber Ihre Wohnung in Manhattan möbliert und für Sie verfügbar. Da Sie in New York eine dauerhafte Wohnstätte unterhalten, greift die 30-Tage-Regel nicht, egal wie niedrig Ihre Tagezahl ist.

Ausnahmen und Sonderfälle

  • Das Ganzjahreserfordernis. Die Voraussetzungen gelten für das gesamte Steuerjahr. Wer einen Teil des Jahres eine Wohnung in New York hält oder im Laufe des Jahres wegzieht, erfüllt die Regel für dieses Jahr nicht; das Umzugsjahr ist normalerweise ein Teiljahres-Ansässigkeitsjahr.
  • Die 548-Tage-Regel. Domizilierte, die innerhalb von 548 aufeinanderfolgenden Tagen mindestens 450 Tage im Ausland verbringen, mit höchstens 90 eigenen New-York-Tagen in diesem Zeitraum, höchstens 90 New-York-Tagen ihres Ehegatten (sofern nicht rechtlich getrennt) und ihrer minderjährigen Kinder, gleich wo sie sich im Bundesstaat aufhalten, und einer anteiligen Grenze in den angebrochenen Jahren an beiden Enden, gelten ebenfalls als nicht ansässig. Volle und angebrochene Tage zählen für beide Summen.
  • Reisetage. Anwesenheit allein zum Einsteigen in ein Verkehrsmittel zu einem Ziel außerhalb New Yorks oder bei der Durchreise durch den Bundesstaat kann außer Betracht bleiben.
  • Gesetzliche Ansässigkeit betrifft Nicht-Domizilierte. Der gesonderte 183-Tage-Test gilt für anderswo Domizilierte mit einer Wohnstätte in New York — eine andere Regel als diese.

Häufige Irrtümer

  • „Unter 30 Tagen bin ich sicher.“ Nur wenn Sie zusätzlich keine Wohnstätte in New York und das ganze Jahr eine dauerhafte Wohnstätte anderswo haben.
  • „Ein kurzer Tagesausflug zählt nicht.“ Jeder angebrochene Tag zählt als voller Tag, es sei denn, Sie waren nur auf der Durchreise oder auf dem Weg zu einem Abflugort.
  • „Wer New York verlässt, wechselt automatisch sein domicile.“ Das domicile besteht fort, bis Sie eindeutig ein neues begründen; bis dahin hält Sie die 30- oder 548-Tage-Regel aus der Besteuerung als Ansässiger heraus.
  • „Wenn sie greift, schulde ich New York nichts.“ Sie werden weiterhin als Nichtansässiger auf Einkünfte aus New Yorker Quellen besteuert.

Häufige Fragen

Nein. Die 30-Tage-Regel hat drei Voraussetzungen, die alle für das ganze Steuerjahr erfüllt sein müssen: keine dauerhafte Wohnstätte in New York, eine dauerhafte Wohnstätte außerhalb New Yorks für das gesamte Jahr und höchstens 30 Tage in New York. Eine Wohnung in New York oder das Fehlen eines festen Zuhauses anderswo lässt sie scheitern, egal wie wenige Tage Sie dort sind.

Ja. Das Tax Department sagt, dass ein Teil eines Tages hierfür als Tag gilt. Nach der Verordnung kann Anwesenheit außer Betracht bleiben, die allein dem Einsteigen in Flugzeug, Schiff, Zug oder Bus zu einem Ziel außerhalb New Yorks dient oder bei der Durchreise durch New York zu einem anderen Ziel anfällt.

Für das Steuerjahr — für die meisten das Kalenderjahr. Die Zählung beginnt am 1. Januar neu.

Sie verfehlen die 30-Tage-Regel für das ganze Jahr und werden als in New York Domizilierter als Ansässiger auf Ihr Welteinkommen besteuert — es sei denn, Sie erfüllen gesondert die 548-Tage-Regel für Menschen im Ausland.

Nicht für das ganze Jahr. Das Department wendet die drei Voraussetzungen auf das gesamte Steuerjahr an, und die Gerichte haben das bestätigt — wer am 1. März wegzog, erfüllte sie für dieses Jahr nicht. Im Umzugsjahr erklären Sie in der Regel als Teiljahres-Ansässiger.

Die Alternative für Domizilierte im Ausland: Innerhalb von 548 aufeinanderfolgenden Tagen sind Sie mindestens 450 Tage im Ausland; in diesem Zeitraum verbringen Sie höchstens 90 Tage in New York, und auch Ihr Ehegatte (sofern nicht rechtlich getrennt) und Ihre minderjährigen Kinder verbringen höchstens 90 Tage in New York, gleich wo sie sich im Bundesstaat aufhalten; und Ihre New-York-Tage in den angebrochenen Jahren an beiden Enden bleiben innerhalb eines anteiligen Teils von 90.

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Quellen

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Nur zur Information. Diese Seite fasst öffentlich zugängliche Regeln allgemein verständlich zusammen und ist keine Steuer-, Rechts- oder Einwanderungsberatung. Regeln ändern sich und hängen von Ihren persönlichen Umständen ab — prüfen Sie vor jeder Entscheidung immer die oben genannte offizielle Quelle und wenden Sie sich an eine qualifizierte Fachperson.